23. April 2015   Aktuelles - Allgemeines
Vis-A-Vis - Privater Rechtsstreit auf Kosten der Stadt?

Führt Investor Mfi die Stadtverwaltung erneut an der Nase herum?

Als in der Bezirksvertretung Mönchengladbach-Nord gegen den Widerstand von LINKE, Grünen und Teilen der SPD die Straßennamensänderung eines Teilstückes der Viersenerstraße in „Am Minto“ beschlossen wurde, gab es außer dem Wunsch des Investors keine weiteren Begründungen für eine solche Änderung. Die Befürworter argumentierten unisono, dass es ja nur um die eine Adresse „Am Minto 1“ gehen würde. Das man dabei gegen die Richtlinien der Stadt zu Straßenumbenennungen verstieß, wurde geflissentlich ignoriert. Mittlerweile hat Mfi mit der Adresse „Am Minto 3“ unzulässig und eigenmächtig einfach einen weiteren Fakt geschaffen.

 

 

Nun bahnt sich ein weiteres Schmierenstück an. Erst lässt der Investor Mfi verlautbaren, er finde keinen Käufer für das Vis-A-Vis und hätte daher auch Niemanden, der die Interimshalle abbauen würde (Aufgabe des Käufers), weswegen sie länger stehen bleiben sollte – und jetzt erfährt man per Pressemitteilung, dass das Interimsgebäude aufgrund eines privaten Rechtsstreites alternativlos länger stehen bleiben muss. Also teilt man der Stadtverwaltung mit, dass der vertraglich fest zugesagte und schriftlich festgelegte Abbau der Interimshalle nicht mehr eingehalten werden kann. Ist der Rechtsstreit jetzt einfach nur ein Zufall, der glücklicherweise genau den Interessen von Mfi entspricht, oder einfach nur eine glückliche Fügung wegen des noch fehlenden Käufers? Zu dem Vorgehen von Mfi teilte die Stadtverwaltung unterdessen mit, dass man gegebenenfalls noch einmal zwei Monate verschieben könnte. Keinesfalls aber länger!

Der Fraktionsgeschäftsführer Erik Jansen meint dazu: „Die Verwaltung sollte sich nur einmal den umgekehrten Fall einer nicht eingehaltenen Abmachung vorstellen. Da würde der betroffene Investor aber sofort Klage gegen die Stadt einreichen! Siehe Aurelis gegen die Stadt Mönchengladbach.“

Ob privater Rechtsstreit oder nicht, Mfi hat eine vertragliche Zusicherung zum Abbau der Halle gegeben. Diese kann nicht einseitig dahingehend verändert werden, dass die Verwaltung vor vollendete Tatsachen gestellt wird. „Die Stadt sollte jetzt endlich eingreifen und dem Investor klarmachen, dass er nicht außerhalb vertraglicher und städtebaulicher Bestimmungen und gesetzlicher Regelungen steht. Dazu ist er als Eigentümer Hausherr der Halle und muss selbstverständlich handeln.

Notfalls eben mit einer höheren Entschädigungssumme gegenüber dem juristischen Streitgegner, der sich noch in der Halle befindet“, erklärt der Ratsherr und Bezirksvertreter der Linkspartei in Mönchengladbach-Nord, Mario Bocks und ergänzt, „Der Investor hat Hausrecht  und muss dieses dann gegebenenfalls, auch zum eigenen finanziellen Nachteil, anwenden. Ein privater Rechtsstreit kann nicht auf dem Rücken der Stadt ausgetragen werden.“

Die Linkspartei erwartet die vertragsgemäße Erfüllung der getroffenen Vereinbarung mit der Stadt und empfiehlt der Verwaltung, sich nicht auf eine etwaige Vertröstung des Abrisses einzulassen.

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