20. August 2015   Aktuelles - Allgemeines
Jobcenter darf bei Hartz-IV-Bezug Zwangsrente anordnen

Bundessozialgericht Kassel:
- Jobcenter darf bei Hartz-IV-Bezug Zwangsrente anordnen -
- Abzüge in der Gesamtrente müssen hingenommen werden -

In Mönchengladbach wehren sich immer mehr Menschen im Hartz-IV-Bezug, vorzeitig in den Zwangs-Ruhestand geschickt zu werden. Also die Zwangsrente für Menschen ab 63 Jahren. Auch im nahen Duisburg wehren sich die Menschen, und so hat nun ein 63-jähriger Mann gegen seine Zwangsverrentung vor dem Bundessozialgericht in Kassel geklagt – und verloren! Das Gericht urteilte (AZ: B 14 AS 1/15 R):

 

„Hartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden und müssen dann Abschläge bei der Altersrente akzeptieren.“

 

Das perfide dabei ist, dass das Bundessozialgericht hier eine Ermessensentscheidung in Einzelfällen zulässt, nämlich dann, wenn die vorgezogene Rente mit 63 Jahren unmittelbar dazu führt, dass ergänzende Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen.

Die Sozialberatungsstelle der Linkspartei auf der Hauptstraße 2 in Mönchengladbach–Rheydt zeigt sich empört ob dieser Entscheidung. Mario Bocks, Ratsherr und Mitarbeiter in der Sozialberatung, sagt dazu: „Das ist eine Schweinerei sondergleichen! Ältere Menschen im Hartz-IV-Bezug, die einen Rentenanspruch über der Grundsicherung haben, dürfen nun in die Zwangsrente abgeschoben werden, auch wenn sie weiter arbeiten wollen, damit sie dem Staat nicht zur Last fallen. Aber wenn die älteren Menschen bei Zwangsverrentung dann ‚aufstocken‘ müssen, weil ihr Rentenanspruch unter der Grundsicherung  liegt, gilt die Ermessensentscheidung im Einzelfall. Das ist ein Skandal! Da hat sich das Bundessozialgericht einen deutlichen Ausrutscher zu Ungunsten der Betroffenen geleistet. Bei dem vorliegenden Fall des Duisburger Klägers führt das zu einer „staatlich angeordneten“ Rentenkürzung, ohne dass er sich nun nach dem Urteil wehren kann. Konkret bedeutet das bei ihm, dass er bei einer Rente von 924 €  eine vom Staat „angeordnete Zwangskürzung“ von 77 €  jeden Monat hinnehmen muss.“

Die Befürchtungen sind nun groß, dass die Jobcenter vor allem die Menschen „aussortieren“, welche noch einen Rentenanspruch über der Grundsicherung haben. Eine Rentnerkategorisierung in zwei Klassen ist die Folge dieses Gerichtsurteils, nämlich in Rentner mit Ansprüchen über der Grundsicherung und in Rentner mit Ansprüchen unter der Grundsicherung. Ein echtes Armutszeugnis, im wahrsten Sinne des Wortes!

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