31. Dezember 2015   Aktuelles - Allgemeines
Frohes neues Hartz-IV-Jahr … oder: Ich bin dann mal weg!

Das Jahr 2016 beginnt für Hartz-IV-BezieherInnen nur scheinbar mit einer Erhöhung des Regelsatzes um 5,00 Euro. Denn wer Inhaber des Sozialtickets ist, muss zum 1. Januar 2016 eine Erhöhung um 1,05 Euro hinnehmen und eine weitere zum 1. April 2016 um 2,80 Euro.[1] „Somit blieben von der Erhöhung gerade mal 1,15 Euro“, rechnet der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz vor, „Doch trotz extrem geringer Inflationsrate in 2015 müssen wir noch immer von 0,25 bis 0,35 % ausgehen. Und somit verabschiedet sich der Rest der Regelsatz-Erhöhung mit dem schönen Buchtitel: 'Ich bin dann mal weg!'; und dass obwohl wir noch gar nicht zu Ende gerechnet haben.“

 

Weiter führt Schultz aus, dass die geringe Preissteigerung einzig auf die „Warenkorbgruppe Energie“ zurückzuführen ist. „Im Novembervergleich war das ein Minus von 7,5 %“, sagt Schultz, „Bei Nahrungsmitteln hingegen stiegen die Preise um 2,3 % und dafür wird der größte Teil des Regelsatzes ausgegeben.“ [2]

 

DIE LINKE stellt auch klar, dass die Inflationsrate in 2016 nicht so gering bleiben wird. Die Öl- und Gaspreise sind schon länger auf einem sehr niedrigen Niveau und der Preisindex wird im Vergleich mit dem Vorjahr ermittelt. „In diesen zwei Bereichen muss also bestenfalls von konstanten Preisen ausgegangen werden“, meint Schultz, „Dazu kommt aber die Ankündigung der Stromkonzerne, die Preise um fast 3 % zu erhöhen. Wir müssen also ab Februar von einer Inflationsrate über 1 % ausgehen und bei dem eh schon viel zu knapp bemessenen Regelsatz wird das die Hartz-IV-BezieherInnen hart treffen.“

Und bei ihrer Kritik an der Bemessungsgrundlage des Regelsatzes steht DIE LINKE nicht alleine da. Erst zum Jahresende 2015 hatte der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) die Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) aufgefordert, die Praxis aus der Zeit der Vorgängerregierung zu korrigieren. Aus diesem Grund forderte der DPWV-Präsident Schneider eine Anhebung der Leistung um 23 % auf 491,00 Euro im Monat.[3]

Kern der falschen Berechnung aus dem Jahr 2011 ist, dass Frau von der Leyen (CDU) nur die einkommensschwächsten 15 % der Bevölkerung heranzog, um den Hartz-IV-Satz zu ermitteln. Zuvor hatten die unteren 20 % als Basis gedient. Eine weitere Kritik war sowohl von den Wohlfahrtsverbänden also auch von der SPD, dass zwar die Hartz-IV beziehenden Haushalte aus der 15 %-Vergleichsgruppe herausgerechnet wurden, aber nicht die Aufstocker.[4]

„Ob nun mit oder ohne Sozialticket, alle Zahlen machen klar: Mit der 5,00 Euro Erhöhung wird nicht das Existenzminimum abgesichert, sondern Armut verschlimmert“, endet Schultz, „Wenn die SPD schon nicht auf unsere Forderung einer sanktionsfreien und die gesellschaftliche Teilhabe garantierende Mindestsicherung eingehen will, dann muss sie sich als guten Vorsatz für 2016 wenigstens die deutliche Erhöhung des Regelsatzes auf ihre ToDo-Liste schreiben. Das sind nämlich ihre eigenen Forderungen von vor 5 Jahren.“

 


1: http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/sozialticket/
2: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/11/PD15_441_611.html
3: http://www.rp-online.de/wirtschaft/paritaetischer-wohlfahrtsverband-hartz-iv-satz-muss-sofort-auf-491-euro-erhoeht-werden-aid-1.5656272
4: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialministerin-nahles-wegen-hartz-iv-berechnung-in-der-kritik-1.2774792

 

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