26. Januar 2016   Aktuelles - Allgemeines
Verwaltung legt rechtswidrige Beratungsunterlage zur Sonntagsöffnung vor

Diese Woche werden allen vier Bezirksvertretungen zur „ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen in den Stadtteilen“ angehört. DIE LINKE. zeigt sich verwundert, dass die Verwaltung die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (8 CN 2.14 vom 11.11.2015 ) sowie die entsprechende Anordnung des Ministerium für Wirtschaft an die Bezirksregierungen in NRW (III B 2 -26 – 01 vom 20.11.2015) nicht berücksichtigt hat. „Wir raten den anderen Fraktionen, die Beratungsvorlage abzulehnen und statt dessen für 2016 den gänzlichen Verzicht auf verkaufsoffene Sonntage zu beschließen“, sagt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Zu hoch ist die Gefahr von Klagen und somit von nicht kalkulierbaren Folgekosten.“

 

Für das Bundesverwaltungsgericht sind der Schutz der Beschäftigten und der Schutz des arbeitsfreien Sonntags sehr wichtig. Zentral ist die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Ladenöffnungen nur dann rechtmäßig sind, wenn der Anlass, also das örtliche Fest oder der örtliche Markt der ausschlaggebende Grund für das Kommen der BesucherInnen ist. Deswegen muss die erwartete Zahl der Fest- oder MarktbesucherInnen die erwartete Zahl der LadenbesucherInnen weit übersteigen. „Die Verwaltung trifft jedoch keinerlei Aussage über die Besucherzahlen und wir bezweifeln, dass die nötige Einschätzung für das Jahr 2016 noch rechtssicher nachgereicht werden kann“, erklärt Schultz.

 

Darüber hinaus fordert DIE LINKE. endgültig von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Abschied zu nehmen. Der Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel, der Schutz des Familienlebens und der Entspannung der Menschen sowie die Sonntagsruhe müssen Vorrang vor ökonomischen Interessen haben. „Und eigentlich müssten wir noch weiter gehen und ein ganz anderes Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten fordern“, meint Schultz, „Im November 2006 hat die damalige Landesregierung das Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) beschlossen. Damit wurde der Arbeitstag für die Beschäftigten des Einzelhandels vollkommen unbegrenzt und die Möglichkeit geschaffen, die Geschäfte von Montag bis Samstag rund um die Uhr offen zu halten. Das ließe sich nur auf Landesebene zurückdrehen, deswegen müssen wir als Kommunalpolitik wenigstens den Sonntag frei halten.“

In diesem Zusammenhang weißt die Linksfraktion auch darauf hin, dass im Einzelhandel etwa 70 % der Beschäftigten Frauen sind. Sie sind besonders von der Prekarisierung der Einzelhandelsbranche  betroffen. Frauen werden in Deutschland etwa 25 % schlechter entlohnt als Männer. „Jeder verkaufsoffene Sonn- und Feiertag verschärft diese Situation und zerstört das Familienleben“, stellt Schultz fest und fügt abschließend hinzu: „Aber auch das wirtschaftliche Interesse ist anzuzweifeln, da Sonn- und Feiertagsöffnungen nicht zu zusätzlichen Einnahmen führen, sondern lediglich die Einnahmen auf sieben Tage statt auf Sechs verteilen. Viel mehr werden kleine Geschäfte unter Druck gesetzt auch zu öffnen. Doch genau für diese Läden stehen die zusätzlichen Kosten in keinem Verhältnis zu den Einnahmen. Lassen sie jedoch die Türen geschlossen, verlieren sie weiter Kunden an die Großen. Am ende leidet die Vielfalt und Attraktivität der ganzen Stadt. Das kann wirklich niemand wollen.“

 


Hier der Änderungsantrag 1335/IX "Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-oder Feiertagen" als PDF.

 

Hier die Pressemitteilung zum Urteil 8 CN 2.14

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