Schon immer war DIE LINKE Mönchengladbach gegen verkaufsoffene Sonntage. Da jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann, bringen die Sonntage keinen Cent mehr in die Kassen, sie verteilen die Einnahmen nur auf sieben Tage ... und sie schaffen zusätzliche Arbeitstage die zumeist von präker Beschäftigten Frauen geleistet wird. In der Folge leidet die Familie.
Diese Argumentation läst sich reichlich ausführen und deswegen hat das Bundesverfassungsgericht auch entsprechend hohe Hürden an die Genehmigung von Verkaufsoffene Sonntage gestellt. Zuletzt wurde diese Rechtsspechung fortgeschrieben mit dem Urteil vom 11.11.2015, das in Mönchengladbach in der aktuellen Vorlage keinerlei Beachtung findet. Und so führte der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz erstmals eine rein aufs Recht ausgelegte Argumentation, die mit dieser Rede im Rat der Stadt am 02.03.2016 endete - es zählt das gesprochene Wort:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gleich werde ich mir wieder anhören müssen, dass der Fall in den Fachausschüssen ausgiebig diskutiert wurde und das Vortragen gleicher Argumente an der Meinung der Verwaltung und der Entscheidung der Mehrheitsfraktion nichts ändert.
Deswegen haben sie bitte Verständnis, dass ich ihnen nur kurz schildere was bisher geschah:
Noch vor den Anhörungen in den Bezirksvertretungen informierten wir die anderen Parteien, dass wir Zweifel an der Rechtssicherheit der Verwaltungsvorlage haben. Grund war ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 11.11.2015 das ganz und gar nicht als närrischer Auftakt in die 5te Jahreszeit zu verstehen war.
Aus der Pressemitteilung zu diesem Urteil, wann ein verkaufsoffener Sonntag rechtens ist:
„Dazu muss der Markt für sich genommen - also nicht erst aufgrund der Ladenöffnung - einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt.“
Und weiter ganz präzise zur Anforderung heißt es:
„Hier fehlte schon eine vertretbare entsprechende Prognose der Gemeinde.“
Wir finden in der hier heute zum Beschluss stehenden Vorlage kein einziges Wort über die zu erwartenden Besucherzahlen! Vielmehr versteift sich die Verwaltung darauf, dass die Bedeutung der Feste geschildert wird und dies weiterhin ausreicht.
Nun legten wir vor einer Woche im Hauptausschuss nach.
Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil keine neue Rechtsgrundlage geschaffen hat, sondern nur eine Fortschreibung – eine Präzisierung – vorgenommen hat.
Doch auch der ist zu entsprechen!
Und im Mittlerweile vorliegenden Urteil heißt es:
„Das setzt regelmäßig voraus, dass die Ladenöffnung in engen räumlichen Bezug zum konkreten Marktgeschehen steht und prognostiziert werden kann, dass der Markt für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt.“
Deswegen haben wir im Hauptausschuss nicht nur auf die fehlende Besucherprognose hingewiesen, nein wir haben exemplarisch die räumliche Nähe angezweifelt.
Das erstmals am Platz gegenüber des Minto stattfindende Frühlingsfest soll bis nach Dahl, Eicken, Pesch, Lürrip, Uedding, Hehn, Holt und in weitere Stadtteile wirken und dort die Ladenöffnung begründen?
Soweit die Vorgeschichte für sie liebe Bürgerinnen und Bürger.
Wir haben also zwei Richterlich festgehaltene Anforderungen, die keine Berücksichtigung finden.
Und da auf uns Linke keiner hören mag, behelfe ich mir mal mit einer kleinen Presseschau der letzten Tage:
Bamberg – 26.02.2016 – Kein zweiter verkaufsoffener Sonntag, Stadtspitze hat Antrag von der Tagesordnung genommen – Begründung: BVerG Urteil letztes Jahr!
München – 25.02.2016 – Verdi klagt gegen Einkaufen am Sonntag – Entscheidender Faktor wird die Besucherzahl sein und wieder der Verweis auf eben jenes BVerG Urteil.
Und jetzt kommen wir mal ganz in unsere Nähe!
Köln – 27.02.2016 – 24 verkaufsoffene Sonntage werden nicht genehmigt – auch hier hat die Verwaltung zuerst nur zwei Termine gestrichen und dann im weiteren Verlauf 24! Hintergrund ist die Einschätzung, ob die Sonntagsöffnung die Besucher anlockt oder die Veranstaltung. Wieder der Verweis auf das genannte BVerG Urteil.
Und diese Presseschau könnte ich nahezu unendlich weiter führen.
Papenburg, Witten, Erdingen, …
Nicht alle Städte haben ihre verkaufsoffenen Sonntage gestrichen, so z.B. Aachen, hier wurde in einer erneuten Beratung mit veränderten Konzepten und Begründungen dem Urteil Rechnung getragen.
Aber überall wird reagiert … nur nicht in Mönchengladbach!
Hier wird auf kleines gallisches Dorf gemacht …
Dann sagen sie uns auch, wer braut hier den Zaubertrank der uns vor Justitia beschützt?!
Und da ja viele es wegen dem Spiel der einzig wahren Borussia etwas eilig haben erlauben sie mir nur noch eine Abschließende Bemerkung:
Kennen sie Wolfgang Pauli?
CDU Ratsherr in Geislingen.
Dieser hat sich unabhängig von Recht und Gesetzt auf Anstand und Moral berufen und verkaufsoffene Sonntage Abgelehnt. Begründung:
„Der Sonntag gehört den Familien und Vereinen.“
Also erinnern sie sich an ihre christlichen Werte liebe CDU und erinnern sie sich - liebe SPD - an ihre Gewerkschaftsnähe. Denn Kirche und Arbeiterschaft sind sich in einem einig und tun mit Kindesmund Wahrheit kund:
„Am Sonntag gehören Mutti und Vati mir!“
Vielen Dank
Weiteres zu der Diskussion zu diesem Beratungszug finden sie hier und hier.