01. Dezember 2016   Aktuelles - Allgemeines
Wenn eine Nazi-Danksagung nur eine Sachbeschädigung ist

Am 19.09.2016 wurde eine Mauer beim Aldi an der Fliethstraße, Ecke Theodor-Heuss-Straße, mit den Worten „Bravo Bautzen“ besprüht. In der Woche zuvor erlangte die sächsische Stadt traurige Berühmtheit durch die gewalttätigen Auseinandersetzungen die sich Rechte mit jungen Flüchtlingen lieferten. Und so erstattete der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz Anzeige wegen „Nazi Schmierereien“ und fügte extra hinzu: „Ich bitte zu Prüfen wie weit dies nicht nur als Sachbeschädigung, sondern als rechte Kriminalität verfolgt werden kann.“

 

Dass es bei solchen Anzeigen gegen Unbekannt nur selten zu Verurteilungen kommt ist Schultz sehr wohl bewusst gewesen. Die knappe Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 17.11.2016 jedoch verwundert, da heißt es zum Tatvorwurf: „Unbefugtes Ändern des Erscheinungsbildes einer Sache“

 

Eine solche Formulierung, die sich wohl nur JuristInnen ausdenken können, hielt mit dem neununddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetz - umgangssprachlich auch Graffiti-Bekämpfungsgesetz genannt - Einzug in den § 303  Abs. 2 StGB. Somit ist klar, es wurde nur wegen Sachbeschädigung ermittelt, ob dies durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft beschlossen wurde lässt sich nicht ohne weiteres Feststellen. Fakt ist aber, dass in der Antwort, und somit auch in der statistischen Erfassung, nicht weiter auf die Bitte eingegangen wurde in diesem Fall auch zu Prüfen ob es sich um eine rechtsextremistische Straftat handelt.

Dies steht für die Linksfraktion im Widerspruch zu den Aussagen vom Polizeipräsidenten Mathis Wiesselmann. Dieser hatte sich in diesem Sommer auf einer Veranstaltung an der Hochschule Niederrhein gegen Vorwürfe der Konfliktforscherin Beate Küpper gewehrt, dass Polizeistatistiken nicht immer zuverlässig seien. Der These, dass Delikte aus Imagegründen auch unter normalen Prügeleien oder Jugendraufereien eingestuft werden entgegnete Wiesselmann, in Mönchengladbach sei dies ganz und gar nicht so. Die Polizei sei in diesem Bereich besonders wachsam und sortiere rechte Gewalt auch als solche ein.[1]

„Nun reden wir hier nicht über Körperliche Gewalt und deswegen will ich den Fall nicht zu hoch hängen“, endet Schultz, „Aber dass mit dieser Schmiererei nicht die Qualität des Bautzener Senf gelobt wurde ist offensichtlich. Wer also wie Herr Wiesselmann öffentlich für ehrliche Statistiken zu rechtsextremistischen Straftaten steht, muss auch in solchen Fällen ehrlich zählen. Wer Nazi Schmierereien nicht als solche benennt, darf sich nicht wundern wenn die Rechtsextremisten immer weiter den öffentlichen Raum erobern.“

Quelle:
1: RP vom 24. Juni 2016 - "Rechtspopulismus: Die da oben, wir hier unten"

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