25. Februar 2018   Aktuelles - Allgemeines
#wegmit219a – Wenn der Bund nicht handelt, sollte die Kommune informieren!

Die Fraktionen von FDP, Grüne und DIE LINKE haben Anträge in den Bundestag eingebracht, um den §219a abzuschaffen. Dieser verbietet zum Beispiel Arztpraxen, auf ihrer Homepage darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Die SPD ist inhaltlich auch für die Abschaffung dieses Paragraphen, jedoch nimmt sie Rücksicht auf die Union. Somit wird sich im Bund so schnell nichts ändern, deswegen fragt die Linksfraktion im Rat der Stadt Mönchengladbach die Stadtverwaltung, ob sie lokal handeln könnte, wie es bereits andere Städte tun. „Wir haben uns mit Fachberatungsstellen unterhalten, diese sehen eine  unabhängige Information für sinnvoll an, sprich: die Stadt könnte über ihre Webseite informieren“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Es geht uns ausdrücklich nicht um Werbung für eine Abtreibung und nicht um eine Argumentation dagegen.“

 

Wenn eine Frau ungewollt schwanger wird, ist aufgrund des §218 StGB Eile geboten, wenn sie straffrei einen Abbruch durchführen lassen möchte. Der Fall von Kristina Hänel hat der Gesellschaft vor Augen geführt, in welche Situation Ärztinnen und Ärzte gelangen, wenn sie Informationen anbieten: Frau Hänel wurde von einem Abtreibungsgegner angezeigt und vom Amtsgericht Gießen zu 6.000 Euro Strafe verurteilt. Sie ist nicht die einzige betroffene Ärztin. Derzeit läuft unter anderem gegen Ärztinnen in Kassel ein Verfahren.

 

Es ist für betroffene Frauen zeitaufwendig, sich die Information zu beschaffen. Ihr Recht auf freie Arztwahl kann so nicht unbedingt gesichert werden. „Das Interesse der Abtreibungsgegner ist zudem, dass ratsuchende Frauen auf Webseiten gelangen, auf denen brutale und triggernde Inhalte dargeboten werden. Dafür nutzen sie die Algorithmen der Suchmaschinen geschickt aus“, schildert Schultz, „Weiter werden Ärztinnen/Ärzte auf diesen unseriösen Webseiten dann diffamiert, um Frauen einzuschüchtern und sie davon abzuhalten, ihr Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen.“

Auf der Webseite der Stadt (moenchengladbach.de) finden sich erfreulicherweise Informationen zu Pro-Famila und Donum Vitae, aber gesammelte Informationen, wie zum Beispiel in Hamburg, gibt es nicht:
http://www.hamburg.de/schwangerschaftskonfliktberatung/4020554/schwangerschaftsabbruch/

DIE LINKE schlägt eine vollständige Liste der Schwangerenberatungsstellen in Mönchengladbach vor, die unter den Stichworten „Schwangerschaftsabbruch“ und „Abtreibung“ auffindbar ist. Es gibt 4 Beratungsstellen, von denen 3 auch die notwendigen Beratungsbescheinigungen ausstellen. Auch soll es weitergehende Information im Hinblick auf alle Entscheidungs- und Unterstützungsmöglichkeiten einschließlich Schwangerschaftsabbruch geben.

Das Ranking und somit die Auffindbarkeit der städtischen Homepage ist gut. Nach Ansicht der Linksfraktion muss das genutzt werden, um den einseitigen Informationen der Abtreibungsgegner und selbsternannten „Lebensschützer“ unabhängige Informationen entgegen zu setzen. „Natürlich muss auch die Beratung selbst ausgebaut und werdende Eltern müssen besser unterstützt werden. Aber am Anfang dieser Kette steht der §219a der alles weitere behindert“, endet Schultz und freut sich über die Öffentlichkeit, die das Thema derzeit in den Sozialen Medien unter dem Hashtag #wegmit219a diskutiert, „So wird sich ja vielleicht doch noch grundsätzlich was ändern, aber bis dahin ist die Stadt gefragt!“

Die ganze Anfrage ist hier zu finden.

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