Die Bundeswehr bemüht sich seit der Abschaffung der Wehrpflicht verstärkt um Nachwuchs. Daher gehört die Präsenz in Berufsinformationszentren und an Schulen für die Bundeswehr zum festen Bestandteil ihrer Personalwerbung. Mit der Bundesagentur für Arbeit hat die Bundeswehr im Februar 2010 in einer Kooperationsvereinbarung das Ziel festgehalten, „auf dem Feld Personalgewinnung“ zu kooperieren, „um den Streitkräften zeit- und bedarfsgerecht geeignetes Personal zuzuführen“. Im Jahr 2014 rekrutierte die Bundeswehr auch durch diese Unterstützung bundesweit 1032 unter 18-Jährige und unterwandert damit das Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention.
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Die SPD scheint den Abbau von Leistungen für Arbeitslose auch da voran zu treiben, wo es gar nicht in ihren Bereich fällt. So spricht der SPD Fraktionsvorsitzende Felix Heinrichs im Zusammenhang mit seiner Forderung, das Arbeitslosenzentrum (ALZ) müsse den jetzigen Standort räumen, nur von Beratungsleistungen. Dabei hat das ALZ nur eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt über die psychosoziale Betreuung von bis zu 1.420 Fachleistungsstunden jährlich, davon 1.067 Stunden als „face to face“ Beratung (Beratungsvorlage 3439/VIII vom 4.10.2013). Die wirklich geleistete Arbeit geht weit darüber hinaus, wie die veröffentlichten Zahlen aus 2014 zeigen. „Welches Interesse haben die Sozialdemokraten daran den Arbeitslosen das darüber hinaus durch Spenden finanzierte Angebot weg zu nehmen?“, fragt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz.
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Diese Woche werden allen vier Bezirksvertretungen zur „ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen in den Stadtteilen“ angehört. DIE LINKE. zeigt sich verwundert, dass die Verwaltung die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (8 CN 2.14 vom 11.11.2015 ) sowie die entsprechende Anordnung des Ministerium für Wirtschaft an die Bezirksregierungen in NRW (III B 2 -26 – 01 vom 20.11.2015) nicht berücksichtigt hat. „Wir raten den anderen Fraktionen, die Beratungsvorlage abzulehnen und statt dessen für 2016 den gänzlichen Verzicht auf verkaufsoffene Sonntage zu beschließen“, sagt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Zu hoch ist die Gefahr von Klagen und somit von nicht kalkulierbaren Folgekosten.“
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… trotz eines kleinen Bonus für Mönchengladbach
Das Jahr begann im VRR mit einer Preiserhöhung, und für das sogenannte Sozialticket wird schon in drei Monaten eine weitere folgen. Dieses spezielle Ticket, hauptsächlich für Menschen mit „kleinem Geldbeutel“, schlägt dann ab dem 01.04.2016 mit 34,75 Euro je Monat zu Buche[1]. Dabei liegt der Anteil des Hartz-IV-Regelsatzes für den Bereich „Verkehr“ gerade mal bei 25,45 Euro[2]. Doch neben diesem „sozialen Irrweg“ sieht DIE LINKE auch ein ökologisches Problem: Im Jahr 2015 ging der Preisindex für Autofahrer bereits zum dritten mal in Folge zurück. Bus- und Bahnfahrkarten wurden hingegen um 5,8 % teurer. „So werden einkommensschwache Haushalte vom umweltfreundlichen Verkehr abgekoppelt, und allen BürgerInnen wird das Auto als kostengünstiges Verkehrsmittel schmackhaft gemacht“, ärgert sich der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz.
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Das Jahr 2016 beginnt für Hartz-IV-BezieherInnen nur scheinbar mit einer Erhöhung des Regelsatzes um 5,00 Euro. Denn wer Inhaber des Sozialtickets ist, muss zum 1. Januar 2016 eine Erhöhung um 1,05 Euro hinnehmen und eine weitere zum 1. April 2016 um 2,80 Euro.[1] „Somit blieben von der Erhöhung gerade mal 1,15 Euro“, rechnet der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz vor, „Doch trotz extrem geringer Inflationsrate in 2015 müssen wir noch immer von 0,25 bis 0,35 % ausgehen. Und somit verabschiedet sich der Rest der Regelsatz-Erhöhung mit dem schönen Buchtitel: 'Ich bin dann mal weg!'; und dass obwohl wir noch gar nicht zu Ende gerechnet haben.“
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