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Veranstaltung 

Titel:
Regionalversammlung KR, MG, VIE
Wann:
06.04.2018 19.00 Uhr
Wo:
Büro DIE LINKE - Mönchengladbach
Kategorie:
DIE LINKE. Überregional

Beschreibung

Einladung zur Regionalversammlung der Kreisverbände DIE LINKE. Krefeld, DIE LINKE. Mönchengladbach und DIE LINKE. Viersen

Liebe Genoss*innen,

hiermit laden wir zur Regionalversammlung der Kreisverbände Krefeld, Mönchengladbach und Viersen der Partei DIE LINKE zur Wahl der Delegierten für die kommenden Bundesparteitage in den Jahren 2018 und 2019 ein.
Die Einteilung der Wahlkreise resultiert aus dem Beschluss der Sitzung des Landesrates DIE LINKE. NRW vom 24.02.2018 (Variante 2). Gemäß des benannten Beschlusses besteht der DWK 8 (Delegiertenwahlkreis 8) aus den Kreisverbänden Krefeld, Mönchengladbach und Viersen und stellt 2 Delegierte für die kommenden Bundesparteitage 2018/19.
Die Regionalversammlung in Form einer Mitgliederversammlung wird am Freitag, 06.04.2018 um 19.00 Uhr im

Parteibüro DIE LINKE. Mönchengladbach
Hauptstraße 2
41236 Mönchengladbach (Rheydt)

stattfinden.

Vorschlag zur Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung (TOP 1-4 19.00 – 19.20)
TOP 2 Versammlungsregularien
a) Wahl der Versammlungsleitung
b) Wahl der Schriftführerin / des Schriftführers
TOP 3 Beschluss über die Tagesordnung
TOP 4 Wahlregularien
a) Beschluss zur Wahlordnung
b) Wahl der Mandatsprüfungskommission
c) Wahl der Wahl- und Zählkommission
TOP 5 Erläuterung zum Verfahren und zur Wahl (19.20 – 19.30)
TOP 6 Anträge (19.30 – 19.40)
TOP 7 Wahl der Delegierten für den Bundesparteitag (19.40 – 20.30)
a) Wahl der Delegierten (quotierte Wahl)
b) Wahl der Delegierten (unquotierte Wahl)
c) Wahl der Ersatzdelegierten (quotierte Wahl)
d) Wahl der Ersatzdelegierten (unquotierte Wahl)
TOP 8 Verschiedenes (20.30 – 20.40)

Antragsfrist für Anträge an die Regionalversammlung: Mittwoch, 04.04.18 – 19.00 Uhr. Anträge an die Regionalversammlung könnt ihr an euren Kreisvorstand senden. Dieser wird diese weiter geben. Nach der Regionalversammlung wird auch die Möglichkeit zum gemütlichen Beisammensein gegeben sein!

Antrag an die Regionalversammlung der Kreisverbände DIE LINKE. Krefeld, DIE LINKE. Mönchengladbach und DIE LINKE. Viersen am 06.04.2018 zu TOP 4 a) – Beschluss zur Wahlordnung

Die Regionalversammlung möge beschließen:
1) Gemäß § 7 Abs. 5 Wahlordnung DIE LINKE beschließt die Regionalversammlung die angemessene Redezeit von Bewerber*innen auf drei Minuten zu begrenzen.
2) Gemäß § 7 Abs. 5 Wahlordnung DIE LINKE beschließt die Regionalversammlung, das den Bewerber*innen je maximal 2 Fragen zu ihrer Kandidatur gestellt werden dürfen. Jede Bewerberin / jeder Bewerber hat maximal eine Minute zur Beantwortung aller an sie / ihn gerichteten Fragen.
3) Gemäß § 10 der Wahlordnung DIE LINKE beschließt die Regionalversammlung das von der Wahlordnung vorgesehene Quorum beizubehalten (absolute Mehrheit).
4) Gemäß §12 Abs. 1 Wahlordnung DIE LINKE beschließt die Regionalversammlung, einen weiteren Wahlgang durchzuführen, falls eine Bewerberin / ein Bewerber in einem Wahlgang nicht zu einem Ergebnis kommt. Bei mehreren Bewerbern wird eine Stichwahl durchgeführt. Generell gilt bei weiteren Wahlgängen die einfache Mehrheit (zum genaueren Verfahren wird auf § 12 Abs. 2 Wahlordnung DIE LINKE verwiesen).

Begründung:
Die Wahlordnung ist für alle Wahlen der Partei DIE LINKE maßgeblich, lässt aber eigene Entscheidungen bzgl. der Ausgestaltung einer Wahl zu.
Die Wahlordnung kann im Internet mit der folgenden Adresse eingesehen werden:
http://www.die-linke.de/partei/dokumente/wahlordnungderparteidielinke/
Eine ausgedruckte Fassung wird ebenfalls vorliegen und kann jederzeit eingesehen werden.

Antragsteller:
Christoph Saßen, Kreissprecher DIE LINKE. Viersen

Veranstaltungsort

Veranstaltungsort:
Büro DIE LINKE   -   Website
Straße:
Hauptstraße 2
PLZ:
41236
Stadt:
Mönchengladbach