25. Juni 2012
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Anfrage Umsetzung Wohnraumnutzungsbestimmung
Am 16.05.2012 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass alleinstehenden Hartz IV-BezieherInnen in Nordrhein-Westfalen 50 qm Wohnfläche zustehen (Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R). Bezüglich der Umsetzung des BSG-Urteils vom 16.05.2012 hat die Fraktion DIE LINKE. heute eine Anfrage an die Stadtverwaltung Mönchengladbach gestellt.