Es gibt sicher wichtigere Themen, keine Frage! Aber als wir uns aus einem anderen Grund (dazu in Kürze mehr) mal die Webseite der Stadt genauer angeschaut haben, da kamen ein paar Fragen auf. Dabei ist der finanzielle Aspekt von Werbung auf der Webseite der Stadt in diesem Fall der geringere. Auch über den moralischen Aspekt geht es dies mal nicht. Im Mittelpunkt steht der rechtliche Aspekt, was wird den BürgerInnen vermittelt, wenn da Links auf Kommerzielle Seiten sind, die nicht als Werbung gekennzeichnet sind? Da lohnt es sich schon mal nachzufragen.
Anfrage Werbeeinnahmen /Rechtsauffassung Webseite der Stadt
Auf der Webseite der Stadt befinden sich auf der Startseite rechts mehrere Anzeigen (derzeit Sparkasse, NEW, Borussia, Branchenbuch) und der in Kooperation mit der Stadt laufende Online-Shop für Souvenirs. Weiter ist im Fuß der Seite neben dem Link zum Impressum mit dem Wort „Branchen“ die Webseite gewusst-wo.de (Branchenbuch) ein weiteres mal verlinkt, aber nicht als Anzeige gekennzeichnet. Weiter findet sich im Menü auf der Linken Seite der Punkt „Branchenverzeichnis“, dieser führt manchmal auf eine Übersichtsseite auf der städtischen Domain, wo dann zahlreiche Links nach verschiedenen Branchen auf die Seite gewusst-wo.de (Branchenbuch) verweisen (Bild hier). Manchmal führt dieser Link direkt zu gewusst-wo.de (Branchenbuch).
Wir haben auf der Webseite der Stadt keine Angaben gefunden, wer zu welchen Preisen werben darf. Deswegen bitten sie folgende Fragen zu beantworten:
1) Gibt es Regelungen, wer auf der Webseite Werbung schalten darf und wie sind die Preise dafür? Sind die Preise gestaffelt nach Positionierung auf der Webseite? Welche Werbeformate werden angeboten und wie unterscheiden diese sich Preislich?
2) Nach unserem Rechtsverständnis gibt es ein Trennungsgebot zwischen Redaktionellem Inhalt und Kommerziellen (z.B. Werbung). Dies ist etwa in den Richtlinien des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), im Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (§7 RfStV) und in den Landespresse- und Landesrundfunkgesetzen geregelt. Für das Internet hat dies Trennungsgebot im Telemediengesetz in §6 Einzug gehalten. Danach muss kommerzielle Kommunikation als solche erkennbar sein. Ein Verstoß ist unter dem Aspekt des Vorsprungs durch Rechtsbruch gem. §4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig. Unter diesem Aspekt möchten wir wissen, wie sie die oben genannten Links „Branchen“ im Fuß und „Branchenverzeichnis“ im Menü beurteilen.
3) Wie wird das unterschiedliche Verhalten des Links im Menü auf http://www.moenchengladbach.de/index.php?id=service_branchen erklärt, also dass manchmal die Übersichtsseite erscheint und manchmal direkt weitergeleitet wird? Werden hier „Referrer“ ausgewertet und beeinflussen das verhalten? Wir bitten sie dies Verhalten unter dem Aspekt des Trennungsgebot gesondert zu beurteilen.
4) Unter welchen finanziellen Absprachen findet die Kooperation mit dem Online-Shop für Souvenirs statt? Welche Einnahme daraus hat die Stadt?
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz