Aus Hessen bekamen wir mit, dass die die Jobcenter zum Teil trotz Lockdown die Menschen weiter in Präsenz-Maßnahmen zwangen. Da wollten wir wissen wie es in Mönchengladbach ist.
Guten Tag,
lässt das Jobcenter Mönchengladbach derzeit noch Maßnahmen wie Fortbildung und ähnlichem als Präsenzveranstaltung stattfinden? Wenn ja, alle Maßnahmen oder nur Ausnahmen und welche sind das? Wie sind die Hygienekonzepte?
Wenn nein, seit wann hat das Jobcenter die Maßnahmen ausgesetzt?
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
Antwort Jobcenter:
Guten Tag Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Grund der Corona-Pandemie gibt es für die Durchführung von sog. Arbeitsmarktdienstleistungen (Qualifizierungs- und Aktivierungsangebote zur Steigerung der Chancen für eine Integration auf dem Arbeitsmarkt) strenge Regelungen im Hinblick auf die Durchführung von Präsenzunterricht und Hygienevorschriften. Diese basieren – entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten - auf den durch die Bundesregierung, die Landesregierung und/oder die Ordnungs-/Gesundheitsbehörden vor Ort erstellten Vorgaben. Deren Umsetzung vor Ort durch Arbeitsagenturen, Jobcenter und zentrale kommunale Träger wiederum wird gesteuert über Arbeitshinweise etc. des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit, der Regionaldirektionen der Arbeitsagenturen in den jeweiligen Bundesländern.
Das Jobcenter Mönchengladbach ermöglicht Menschen, die arbeitslos oder arbeitsuchend sind, durch die Ausgabe von Bildungsgutscheinen oder Aktivierungsgutscheinen die Teilnahme an Qualifizierungs- oder Aktivierungsangeboten. Unsere Kund*innen entscheiden grundsätzlich eigenständig, ob – und wenn ja – bei welchem Bildungsanbieter sie diese Gutscheine einlösen möchten. Flankiert wird dieser Entscheidungsprozess durch unsere Beratungsfachkräfte sowie durch Informationsangebote auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) wie z. B. das KURSNET ( https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/portal/bildungssuchende.do ).
Unter Berücksichtigung der persönlichen individuellen Kund*innensituation - insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Pandemie – kann durch das Jobcenter Mönchengladbach die Teilnahme an einer Maßnahme gefördert werden, sofern die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme erfüllt werden.
Präsenzunterricht ist der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW vom 07.01.2021 – in der ab dem 25. Januar 2021 gültigen Fassung (s. Anlage) folgend seit 16.12.2020 grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht lediglich für berufsbezogene Ausbildungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Fahrschulen. Außerdem dürfen praktische Ausbildungen einschließlich der Prüfung fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurde und Schulungen und Prüfungen unter Beachtung der §§ 2 bis 4a dieser Verordnung durchgeführt werden.
Bildungsträger müssen – sofern Präsenzunterricht zulässig ist - das durch die aktuellen Verordnungen konkretisierte Gebot des Gesundheitsschutzes berücksichtigen, d. h. die Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen gem. § 4 ff. CoronaSchVO (s. Anlage) beachten und umsetzen, damit Teilnehmer*innen eine nach den geltenden Vorgaben sichere Teilnahme möglich ist.
Alternativ können Bildungsträger unter bestimmten Voraussetzungen während der Pandemie Bildungs- und Aktivierungsangebote in anderer Form (z. B. Online, E-Learning) anbieten und durchführen.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
FbW-Koordinatorin