Im Dezember und Januar haben wir für viele Gremien die Fragen zu einzelnen Tagesordnungspunkten vorab gestellt, so sollte die Sitzung Corona Konform verkürzt werden. Da nicht alle Fragen in den Protokollen dokumentiert wurden, hier einige Auszüge.
Guten Tag,
da es sich um die morgige Sitzung geht, die möglichst kurz gehalten werden soll, hier vorab ein paar Fragen. Ich gehe davon aus, dass diese dann auch dem Protokoll beigefügt werden, mir aber schriftlich vor dem 9.2. oder morgen mündlich auf der Sitzung beantwortet werden.
Zu HauptA Top 1 Stellenplan
- Theater: Es wurden 2019/20 Stellen 6 (5,69VZÄ) geführt, nun nur noch Stellen 2 (1,57 VZÄ). Was fällt da weg? Wo sind die ganzen Festangestellten von Bühnenbau bis hin zu festen im Ensemble geführt?
Im Stellenplan existieren historisch bedingt Stellen (aktuell noch insgesamt 6 – neu 2), die mit städtischen Bediensteten besetzt sind. Bei Ausscheiden dieser Dienstkräfte können diese (städtischen) Stellen eingespart werden und das Theater Krefeld und Mönchengladbach gGMbH besetzt in eigener Zuständigkeit nach. Das bedeutet, dass vier städtische Bedienstete ausgeschieden sind.
Die Festangestellten des Theaters werden im Wirtschaftsplan der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH geführt.
- Mags: Es geht von 106 auf 90 Stellen zurück. Es wird dadurch zu mehr Ausschreibungen / Fremdvergaben kommen. Wurde dies Finanziell gerechnet, also ob nicht sogar eine Stellen Aufstockung kostengünstiger wäre?
Es werden Stellen für städtische Bedienstete in der mags im Rahmen der Gestellung vorgehalten. Diese Bediensteten haben bei Gründung von mags einer Überleitung und damit einem Arbeitgeberwechsel widersprochen. Arbeitgeber bleibt die Stadtverwaltung; Arbeitsplatz ist mags. Scheidet dieses städtische Personal durch Fluktuation aus, können die Stellen im städtischen Stellenplan eingespart werden und die mags entscheidet über „ihr“ Personal in eigener Zuständigkeit. Das ist das Prinzip einer Gestellung. Ob die ausgeschiedenen Kräfte in Rente, Pension oder durch Jobwechsel ausgeschieden sind, kann durch FB 10 nicht beantwortet werden.
zu FinA Top 7 Haushalt
Die Umsetzung der Vorlage 3151/IX vom 16.05.2018 HSP 2018-0233 sieht eine mögliche Erhöhung der Hebesätze vor. In der HSP Fortschreibung im Doppelhaushalt 2020:
https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/Schulung/Stadt_MG_-_HSP-Fortschreibung_2020_im_Doppelhaushalt_2019-2020_mit_Anlagen.pdf
findet sich auf Seite 18/19 ein 2,5 Mio Ansatz durch die Anpassung der Hebesätze.
Das heißt bei der Covid-19 Isolierung basieren die 424.249.000 in Zeile 1 für Steuern und sonstige Einnahmen für die Planvorgabe 2021 (inkl. HSP-Fortschreibung) auf einer Erhöhung der Hebesätze, die nun aber nicht stattfindet. Müsste somit dieser Ansatz nicht um die 2,5 Mio dieser Maßnahme reduziert werden, da sie ja nicht Coronabedingt weg fällt, sondern aus anderen Gründen darauf verzichtet wurde?
Ich gebe Ihnen Recht, dass die Darstellung in der Anlage 1 „Nebenrechnung zu den Covid-19 bedingten Auswirkungen“ in Bezug auf die Zeile 1 der Ergebnisplanung den Schluss nahelegen könnte, dass die 2,5 Mio. Euro der HSP-Maßnahme 2018-0233 „ Gegebenenfalls erforderliche Hebesatzanpassung der Grundsteuer und/oder Gewerbesteuer zur Absicherung des Risikos eines eventuell notwendigen Verlustausgleichs der EWMG aus den Verlusten der Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH ab dem Jahr 2021“ bei den Gewerbesteuererträgen nicht entsprechend abgesetzt sein könnte. Die Haushaltsansätze 2021/2022 zur Gewerbesteuer beinhalten definitiv nicht die 2,5 Mio. Euro zur Absicherung der Defizite des Flughafens. Das Vorwort der HSP-Fortschreibung sagt hierzu folgendes aus:
„Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 diese neue HSP-Maßnahme zur Absicherung des Risikos eines eventuell notwendigen Verlustausgleichs der EWMG aus den Verlusten der Flughafengesellschaft beschlossen (BV 3183/IX). Im Haushalt 2019/2020 wurden 2,5 Mio. € Gewerbesteuermehrerträge ab 2021 eingeplant. Da der Haushaltsausgleich –beziehungsweise der fiktive Haushaltsausgleich- in den Jahren 2021 bis 2025 im Etatentwurf ohne diese Steuererhöhung dargestellt werden kann, ist die Einplanung des Konsolidierungsbeitrages im Doppelhaushalt 2021/22 nicht erforderlich.“
zu FinA Top 12 Überplanmäßiges
I-4 konsumtiv: 30.000,- sind diese wirklich nur für Masken des Impfzentrum oder noch weiterer Bedarf im Impfzentrum? Wieso ist die Gegenfinanzierung nur die Covid19-Isolierung im Haushalt, wird es keine Erstattung vom Land geben? Und als Erinnerung: Ich hatte am 8.1. eine Anfrage zu der Erneuerung der Gas-Heizlüfter Am Nordpark 260 gestellt, ob diese aus dem Haushaltstitel für den Unterhalt der Asylunterkünfte gedeckt wird?
Die Maskenbeschaffung für die städt. Mitarbeitenden und für das Impfzentrum wurden erstmal sachlich richtig auf dem für das Jahr 2020 eingerichtete gesonderten Corona-Konto gebucht. Ob und wann eine Erstattung von Bund und Land für das Impfzentrum erfolgt, ist derzeit offen. Insofern gibt es daraus auch bisher keine Deckung für die Aufwände des Impfzentrums. Sollte die Erstattung für das Impfzentrum 2021 erfolgen, wird dies entsprechend verbessernd für die NKF-Covid-19-Isolierung berücksichtigt werden.
Ihre Anfrage vom 08.01.2021 ist im Dez. II nicht bekannt.
I-5 konsumtiv: 87.000,- erhöhte Umlage Studieninstitut Niederrhein wegen Pandemie. a) Was ist das für eine Umlage / Studieninstitut? Welche Beschluss oder Vertragslage steht dahinter? und b) Warum kein Ansatz wenn es um „erhöhte“ Umlage geht?
Es handelt sich um die Umlage des Studieninstituts Niederrhein.
Mit Ratsbeschluss vom 17.06.2020 wurde die Zweckverbandssatzung und damit die Gründung des Zweckverbandes Studieninstitut Niederrhein zum 01.01.2021 beschlossen, später durch die Aufsichtsbehörde genehmigt und in den erforderlichen Amtsblättern veröffentlicht.
Der Rechtsstatus des Studieninstituts war zuvor seit seiner Entstehung in den 1970er Jahren privatrechtlicher Natur in Form eines nicht eingetragenen Vereins.
Mitglieder des Zweckverbandes sind die Städte Krefeld und Mönchengladbach sowie die Kreise Kleve, Viersen und Wesel. Das Studieninstitut wird dabei als schulische Ausbildungsstelle für den Verwaltungsbereich sowie für die Durchführung von Weiterbildungsangeboten für die städtischen Dienstkräfte genutzt.
Vorsitzender des Zweckverbandres ist Herr OB Heinrichs.
In seiner konstituierenden Sitzung hat der Zweckverband seinen Haushaltsplan 2021 beschlossen. Dieser sieht (wie auch in der bisherigen Organisationsform) als eine Einnahmeposition die durch die Mitgliedskommunen aufzubringende Umlage vor, deren Höhe 2021 im Haushaltsansatz insgesamt 690.000 € beträgt.
Diese wird auf die Trägerkommunen gem. Mitarbeiterschlüssel umgelegt. Danach ergibt sich für 2021 gem. des Beschlusses der Verbandsversammlung für die Stadt Mönchengladbach eine Umlage in Höhe von insgesamt 206.389,00 Euro.
Die Kosten teilen sich wie folgt auf die einzelnen Sachkonten auf:
Sachkonto |
Anteil an der |
SINN-Umlage |
Ausbildung |
rd. 38 % |
78.427,82 Euro |
Allgemeine Fortbildung |
rd. 35 % |
72.236,15 Euro |
Fachspezifische Fortbildung |
rd. 27 % |
55.725,03 Euro |
|
|
206.389,00 Euro |
Der pandemiebedingte Mehraufwand – verursacht durch einen geringeren Kostendeckungsgrad durch Ausfall von Seminargebühren, Mehraufwand durch höhere Reinigungsleistungen, Lizenzen für Homeoffice etc. – führt zu einer Senkung des Kostendeckungsgrades im Jahr 2020 und erhöht daher die Umlage, die zu Isolierungszwecken auf das in 2020 neu eingerichtete Konto für die NKF-Covid-19-Isolierung gebucht wurde.
I-11 konsumtiv: Bei Sportanlagen „sowie Rechnungen Mobilfunkanbieter“? Was haben diese Rechnungen mit Sortanlagen zu tun?
Bei den Vodafonerechnung in Höhe von 3.000 € handelt es sich nach soeben telefonisch geführter Rücksprache mit dem FB Schule und Sport um die Rechnungen für die Handys der Platzwarte, insofern wurde dadurch von FB 40 die Verbindung zu dem Konto „5211.0000 Baulichen Anlagen“ hergestellt. Eine völlig falsche Einschätzung ist das nicht, grds. sind die Rechnung jedoch unter einer 54er-Kostenart zu buchen. Dies wird von FB 40 zukünftige beachtet.
FinA Top 17 Verkauf Schotterparkplatz für Hochschulquartier
- Können wir den städtebaulichen Vertrag vor Abschluss einsehen?
Städtebauliche Verträge werden als Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen. Wie bisher können städtebauliche Verträge zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses eingesehen werden.
- Die Brücke über die Bahn ist „mitgedacht“, wer würde die Zahlen? Was bedeutet das für Grundstück auf Gegenseite (muss noch gekauft werden? Bebauungsplan? Kosten?)?
Die Idee stammt aus dem Masterplan MG 3.0. Beim vorliegenden Grundstücksgeschäft war wichtig, dass die Idee nicht konterkarierte wird. Festlegungen zur Finanzierung, weiteren Planungsschritte, Kosten etc. wurden bisher nicht erstellt. Der Hinweis in der Begrünung bezieht sich eben darauf, dass die Idee nicht verhindert wird.
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz