08. Dezember 2020   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage Bädertarif

Dass wegen Corona schnell gehandelt werden musste und improvisiert neue Bädertarife geschaffen wurden, war bekannt und ist zu erklären. Aber darüber ist aufgefallen, dass es offenbar Änderungen zuvor gab, die nicht der Politik vorgelegt wurden. Dies zu klären dauerte etliche Mails, deswegen hier nur die Ausgangsfrage und die Teilstücke die dann die Klärung ergeben.

Anfrage:

Guten Tag,

im Freizeit-, Sport-, Bäderausschuss berichtete Herr Fischer unter dem Top 4 "Bericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Sportbereich" auch über die Bädertarife. Der Bericht erfolgte nur mündlich, so dass eine Vorbereitung nicht möglich war. Heute ist in der RP zu lesen:
"Verwaltung und NEW haben sich auf ein Tarifsystem für die Schwimmbäder geeinigt, bei dem auch wieder einige Ermäßigungen möglich sind. Die Normalpreise steigen indes wieder, wenn die Bäder öffnen dürfen."

Laut RIS erfolgte der Zweite Nachtrag zum Tarif für die Hallenbäder der Stadt Mönchengladbach mit Vorlagennummer 1883/VIII. Laut RIS ist dies auch die letzte Satzungsänderung, also die gültige. Der RP Artikel verweist aber auf Preise (z.B. Vier Stunden Tarif 6,20 Euro, statt 6,- Euro wie in benannter Vorlage) und Tarife (z.B. Drei Stunden Tarif), die mit der nach RIS gültigen Fassung nicht übereinstimmen.

Deswegen Frage ich:
1) Wann wurde die letzte Tarifänderung vor Corona beschlossen, wann wurde darüber berichtet und wo ist diese zu finden?
2) Wann wird die von Herrn Fischer angekündigte Tarifänderung beschlossen?
3) Sollte es im Sinne der Fragen 1 und 2 keine Beschlüsse geben, warum musste die Änderung mit Vorlage 1883/VIII beschlossen werden und spätere Änderungen nicht?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort:

Zwischenzeitlich wurde der im Ausschuss gehaltene Bericht zugeschickt, der aber keine Antwort enthielt, so dass weitere Nachfragen erfolgten. Die schlussendliche Klärungen waren:

- Mit Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2011 wurde der zweite Nachtrag zum Tarif für die Hallenbäder beschlossen. Anlass war die Vereinheitlichung des Bädertarifs nach Wiedereröffnung des Stadtbades Rheydt (Vorlagen-Nr. 1883/VIII), so sollte es zukünftig einen einheitlichen Tarif für alle drei großen Bäder geben. Hier kostete das Tagesticket für Erwachsene auch noch 7,50€.

- In der Folge wurde die Verwaltung beauftragt eine Vereinfachung und Optimierung des Bädertarifs in die Wege zu leiten. Diese wurde erstmals am 03. Mai 2012 in den Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss eingebracht (Vorlagen-Nr. 2215/VIII). In dieser vereinfachten Fassung fiel der 4-Stunden-Tarif weg und wurde durch einen Nachzahltarif ersetzt. Zudem sollte es zukünftig keine Reduzierungen mehr für geschlossene Teilbereiche im vitusbad geben. Mit Vorlagen-Nr. 2454/VIII wurde dem Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss noch einmal deutlich gemacht, dass es bei der vorgeschlagenen Optimierung des Bädertarifs auch zu einer Tariferhöhung für die Frühschwimmer kommt. Der Ausschuss hat seinen bereits gefassten Beschluss aber bestätigt. Auch hier kostete das Tagesticket für Erwachsene noch 7,50€.

Und jetzt kommt der entscheidende Teil:

- Am 27. November 2012 hat der Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss im Rahmen der Umsetzung des HSP (HSP-Nr. 2012 – 0084 „Änderung des Tarifes zur Nutzung der städtischen Bäder“) eine Erhöhung des Bädertarifs beschlossen (Vorlagen-Nr. 2689/VII). Hiermit sollten zukünftig jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 65.000 € erzielt werden.  In der Synopse zur Beratungsvorlage wird dann auch die Erhöhung des Tagestickets für Erwachsene von 7,50 € auf 8,40 € deutlich.

- Der entsprechende Ratsbeschluss wurde am 19. Dezember 2012 (Beratungsvorlagen-Nr. 2740/VIII) gefasst. Auch hier wird in der Synopse die Tariferhöhung auf 8,40 € deutlich.

Es hat somit keine Tarifänderungen gegeben, die nicht durch den Rat (nach vorheriger Beteiligung des Freizeit-, Sport- und Bäderausschusses) beschlossen wurden.

Seitdem hat es noch folgende Änderungen gegeben:

- Erster Nachtrag Bädertarif (Vorlagen- Nr. 3731/VIII vom 21. Mai 2014) Anlass: Einführung von Benutzungsentgelten für Sportstätten für Vereine im SSB; keine Änderungen an den „normalen Eintrittspreisen“.

- Zweiter Nachtrag Bädertarif (Vorlagen-Nr. 1007/IX vom 23. September.2015) Anlass: Neustaffelung des Kurssystems, Ausweitung des Nachzahltarifs bei der Familienkarte, Aufnahme von Kindergeburtstagen; keine Änderungen an den „normalen Eintrittspreisen“.

- Dritter Nachtrag Bädertarif (Vorlagen-Nr. 4024/IX vom 02. Oktober 2019) Ratsbeschluss über die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Familien und Einzelpersonen durch die Ausstellung eines Mönchengladbach-Ausweises (MG-Ausweis). Inhaber des MG-Ausweis erhalten 50% auf Einzelkarten.

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