Auch wenn leider ein Spielplatz verloren geht, immerhin wird er renaturiert. Aber zählt sowas als Ausgleichsfläche?
Guten Tag Herr Spanier,
bei dieser PM der mags kam bei mir die Frage auf, in wie weit diese renaturierte Fläche nun im Rahmen der Eingriffsregelung (§§ 14 und 15 Bundesnaturschutzgesetzes, §§ 1a und 35 Baugesetzbuches) als Ausgleichsfläche angerechnet wird oder werden könnte. Frau Tillmanns von der mags hat mich da an sie als untere Naturschutzbehörde verwiesen.
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
Pressemeldung der mags:
Ehemaliger Kinderspielplatz Wetschewell wird renaturiert
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beginnen jetzt Umbauarbeiten am ehemaligen Kinderspielplatz Wetschewell. Für die aufwendige Renaturierungsmaßnahme direkt neben der Niers im Naturschutzgebiet Wetscheweller/Güdderather Bruch muss der Rad- und Fußweg auf einer Länge von etwa 430 Metern gesperrt werden.
5.360 Quadratmeter groß ist die Fläche, die mags renaturiert. Auf dieser befindet sich eine Aufschüttung, die eine natürliche Entwicklung des Feuchtgebiets am Niersgrünzug stört. Bis etwa März 2021 soll sie zurückgebaut sein. Gleichzeitig wird die Niers an die renaturierte Fläche angebunden. „Das Projekt hat eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung“, betont mags-Grünplanerin Anna Ziegler.
Die Maßnahme trägt zur verbesserten Stadtentwässerung bei. So wird bei Hochwasser der Niers die Fläche überflutet. Das verhindert ein zu starkes Ansteigen des Niers-Pegels in der Nähe von Wohngebieten.
Um den Umweltschutz zu gewährleisten, wird es sowohl eine ökologische als auch eine bodenkundliche Baubegleitung geben. Daher kann es je nach Boden- bzw. Witterungsverhältnissen zu Verzögerungen der Bauarbeiten kommen.
Antwort:
Sehr geehrter Herr Schultz,
der Umbau des ehemaligen Spielplatzes Wetschewell ist eine dem Bebauungsplan 709/S-Regiopark zugeordnete externe Kompensationsmaßnahme. Als Zielbiotop ist dort vom Fachbereich Umwelt ein standorttypischer Auwald geplant.
Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf den nachstehenden Link, der zum Geoportal der Stadt Mönchengladbach führt. Dort ist die in Rede stehende Fläche unter der Relation „Kompensationsflächen“ veröffentlicht. Zusätzlich können hier, neben der laufenden Nummer, über den Info-Button die Kerndaten der Maßnahme abgerufen werden. Diese sind die Grundlage und das Datum des Eingriffs, die Art der Maßnahme und die Flächengröße sowie das Datum der Realisierung.
https://geoportal.moenchengladbach.de/geo/resources/apps/Planungsuebersichten/index.html?lang=de
Zusätzlich zu dieser Information habe ich die Bitte, dass Sie für Ihre zukünftigen Anfragen das Reglement der Verwaltung beachten und sie entsprechend über die Verwaltungsspitze oder in den politischen Gremien stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Weinthal
Fachbereichsleiterin