Überplanmäßige Ausgaben werden zwar in den Unterlagen erklärt, aber das klärt nicht immer alles. Und so manches kann auch dann nicht im Ausschuss geklärt werden. Hier so ein Fall.
Guten Tag Herr Krumbiegel,
die Frage zu dem Top 8 Überplanmäßiges Radwegweisung hatte ich um etwa 11:30 Uhr an Herrn Heck und den Oberbürgermeister geschickt. Aber gerne noch mal:
In der Liste Konsumtiv die Nummer I-29 zu Fahrradwegweisungen weist 204.987,- Überplanmäßige Ausgaben aus.
In der Berichtsvorlage 3108/IX wurde gesagt, dass dafür 150.000,- vorsorglich im Wirtschaftsplan 2019 der mags einkalkuliert wurden.
In der PM der Stadt vom 25.8.2020 hieß es, es würde gesamt 300.000,- kosten, bei 40% Eigenanteil also 120.000,- für die Stadt.
Wie kommt die jetzige Summe des Überplanmäßigen zustande?
Was sind also die gesamt Kosten, der Anteil der Stadt und wie viel Fördergeld ist geflossen/bewilligt?
Was ist mit dem in der mags bereitgestellten Geld passiert?
Die weitere, ungeklärte Frage ergab sich bei Top 21 Erbpacht Hamburgring. Da wurde ich aber auf die Anlage der WFMG verwiesen, die mir aber nicht vorlag, weil sie im RIS fehlt. Inzwischen habe ich sie. Aber die klärt meine Fragen nur in Teilen:
- Unter Zweckbindung steht die Bauverpflichtung zum modernen LKW-Parkplatz plus Dusch-/Wasch-/Klo/etc. Das schließt aber nicht aus, dass zusätzlich noch was anderes auf der Fläche gebaut wird. Und genau deswegen ist Betriebszugehöriges Wohnen explizit ausgeschlossen. Dann muss in der Logik der WFMG Vorlage aber bitte auch Lagerhalle und Büro ausgeschlossen werden.
- Und es wird ausgeführt, dass der Bodenwert "übersteigt die letzten Verkaufspreise in MG-Rheindahlen" und "ist am oberen Ende der üblichen Werte (Verbraucherpreis Index statistisches Bundesamt)". Das besagt etwas über den anzunehmenden Verkehrswert den ich erfragte. Aber es sagt nichts über den Buchwert den ich ebenfalls erfragte.
Und meine Frage zu FreshEnegy wurde so beantwortet, dass es derzeit nichts über die möglichen Verluste zu berichten gibt. Schade finde ich da halt, dass anders als bei eShare.one nicht die Verwaltung direkt die Fraktionen umfassend informierten, sondern wir es aus einem Teilsatz in einer Anlage entnehmen müssen.
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
Teil Antwort:
Sehr geehrter Herr Schultz,
die von Ihnen mit Mail vom 03.12.2020 übersandten Fragen zum TOP 8 des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft vom 02.12.2020 zur BV 0269 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 (3.Nachweisung), konsumtive Liste Nr. I-29, Fahrradwegweisungen, wird wie folgt beantwortet:
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 306.969,43 €. Es wurden im Haushaltsjahr 2020 zuvor bereits außerplanmäßige Mittel i. H. v. 101.982 € (BV 5208/IX Liste A I-26) bereitgestellt. Die noch fehlenden Mittel i. H. v. 204.987 € wurden in einem 2. Schritt, wie nun dargestellt, bereitgestellt.
Die Förderung für die Beschilderungsmaßnahmen beträgt 182.156 € und entspricht einer Förderquote von 60 %. Der städtische Eigenanteil beträgt demnach 124.813,43 € und wurde aus den Mitteln, die bei der der mags i. H. v. 150.000 € veranschlagt wurden, gedeckt.
Da im städtischen Haushalt die Bruttoveranschlagung gilt, muss der Aufwand zu 100 % veranschlagt werden; die Förderung wird als „Gegenposition“ als Ertrag verbucht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christa Fabry