Einige rechnen nach und kommen auf andere Zahlen, das gilt es zu klären. Eine erste Nachbetrachtung (Update) klärt einiges auf, zeigt aber, dass MG seit dem 13.4. über dem Schwellenwert von 150 wäre ohne dass die Bundesnotbremse greift. Kann das richtig sein? Ja, der Antwort der Stadt ist dies nicht nur durch übergeordnete Stellen gedeckt, sondern bekannt und unkritisiert. Die Stadt MG ist voll raus aus der Sache. Den Rest bewertet selber.
Guten Tag,
einigen Bürger*innen ist aufgefallen, dass wenn sie die 7-Tage Inzidenz selbst errechnen, dass sie dann auf höhre Werte kommen. Unten drunter mal für zwei Tage exemplarische Beispiele. Diese stammen von einem Twitter User, ich konnte sie aber nachvollziehen. Von anderen Bürger*innen aus Mönchengladbach, aber auch aus anderen Städten gibt es vergleichbares.
Ich meine mich erinnern zu können, dass dies mal in etwa so erklärt wurde: Die gemeldeten Neuinfektionen sind die Meldungen die an dem Tag das Amt erreichen. Da sind aber u.U. Meldungen dabei, die schon von Gestern und Vorgestern sind. Also eine Verzögerung bei Übertragung von der Teststation zum Amt. Das RKI teilt dann die Daten aber für den Inzidenz Wert auf die richtigen Testtage auf. Weiter gibt es Korrektur Meldungen, weil z.B. ein Fall Doppelt einging. So würde es zu Differenzen kommen, die sich aber in einem geringen Rahmen halten müssen. Die jetzigen Differenzen sind aber wesentlich größer und gerade bezüglich der in der "Bundes-Notbremse" festgelegten Schwellen entscheidend.
Ich bitte deswegen darum, dass sie erklären wie es zu diesen Differenzen kommt.
Sollte es sich tatsächlich um Nachmeldungen handeln, dann würden diese die Inzidenz der Vortage erhöhen. Wird dies erfasst und wirkt sich auf die Schwellen bezüglich der "Bundes-Notbremse" aus?
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
66 DO 29.04.
92 MI 28.04.
29 DI 27.04.
58 MO 26.04.
82 SO 25.04.
65 SA 24.04.
64 FR 23.04.
456 : 261034 * 100000 = 174,7 Inzidenz MG
92 MI 28.04.
29 DI 27.04.
58 MO 26.04.
82 SO 25.04.
65 SA 24.04.
64 FR 23.04.
60 DO 22.04.
450 : 261034 * 100000 = 172,4 Inzidenz MG
UPDATE 30.4.:
Guten Tag,
ich nehme an, ich habe meine Frage geklärt. Es geht tatsächlich um die Nachmeldungen die zu der Verschiebung führen. Mit der "Anzahl laborbestätigter COVID-19-Fälle nach Meldedatum" der Seite https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html komme ich heute exakt auf den gemeldeten 7-Tage Wert.
Aber in der Anhängenden Tabelle ist zu sehen, wie dadurch die Vortageswerte hoch gehen. Und das wird ja morgen auch wieder mit der heute gemeldeten Inzidenz passieren. Wir liegen also in MG DURCHGEHEND seit dem 13.4. über einer Inzidenz von 150. Warum hat das keine Konsequenzen?
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
Antwort 30.4. Abends um 18:00:
Sehr geehrter Herr Schultz,
die Paragraphen § 28a und § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) schreiben die Anwendung der vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichen Sieben-Tage-Inzidenzen (7-T-Inz) vor und sie ist damit für die Kommunen maßgeblich.
Wir teilen täglich die tagesaktuellen Zuwachszahlen lokal in Mönchengladbach mit. Das RKI berechnet allerdings stets mit Bezug zum individuellen Fall-Melde-Tag sowie immer mit Stand 0:00 Uhr!
Wir können die Berechnungsgrundlage des RKI nicht bewerten und ihr auch nicht gegensteuern.
Die hier aufgeworfene Frage ist oft Gegenstand von Eingaben. Diese Verzerrung durch Zuwachszahl versus Melde Tag Zahl wird landesweit beklagt, und die Beantwortung dieser Eingaben macht dem Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG NRW), mit dem wir sowieso laufend in engem Kontakt sind allein schon zur Qualitätssicherung unserer Daten, eine Menge Arbeit.
Meine jetzige Antwort habe ich schon dutzend Mal verfasst, selbstredend ist der Tenor meiner Antwort seit langem mit dem LZG NRW abgestimmt.
Ein Abweichen von der RKI Verbindlichkeit ist weder rechtlich möglich noch geboten ("Warum hat das keine Konsequenzen?).
Letztlich ist die beklagte Differenz eine stochastische Detail-Frage, die in der Größenordnung Ihrer Bedeutung für die Lagebeurteilung epidemiologisch keine Rolle spielt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. ----
Ltd. Stadtmedizinaldirektor
Amtsarzt und Leiter Fachbereich Gesundheit
(Gesundheitsamt Mönchengladbach)