23. September 2021   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage Überplanmäßige Ausgaben

Regelmäßig, fast jede Sitzung des Finanzausschuss, werden Über- und Außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gegeben. Auch dazu gibt es manchmal Fragen, hier vielleicht besonders interessant die Rad-Fußweg Unterführung.

Sehr geehrter Herr Schultz,

zu Ihren Fragen im Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Wirtschaft am 23.09.2021 darf Ich Ihnen im Auftrag von Herrn Heck die Antworten wie folgt übermitteln:

Frage 1:

Investiv 1 und 2 sind IT-Hardware die übers Land gedeckt sind.
Resultieren daraus nicht höhere Wartungs- und Administrationskosten? Ist sowas schon irgendwo berücksichtigt?

Antwort zu 1)

"Die mit den Fördermitteln des Landes beschafften Ausstattungsgegenstände (insb. Laptop, Dockingstation, Maus, Tastatur, Headset etc.) bedürfen klassischerweise in ihrer Regelnutzungszeit keiner besonderen Wartung. Die Administrierung wird durch die vorhanden Strukturen geleistet.

Insofern ist mit maßgeblichen Folgekosten nicht zu rechnen."

Frage 2:


Investiv 4 sind 0,5 Mio Ausgleichsmaßnahme Regio Park / Spielplatz Wetschewell. Wieso erfolgt die Deckung über den Jahresabschluss, wären da nicht die Bauherren im Regiopark gefragt das zu zahlen? Oder wurden da Zahlungen zu gering veranschlagt?

Antwort zu 2)

Wie in der Begründung angegeben, erfolgt nur die Deckung der Finanzmittel im Rahmen des Jahresabschlusses. Die Deckung der Aufwendungen erfolgt durch die Inanspruchnahme des Sonderpostens, somit ist die Auswirkung für die Ergebnisrechnung neutral. Der Sonderposten wird bei der Haushaltsplanung nicht mit Finanzmitteln beplant, da der Zeitpunkt der Auflösung nicht konkret bekannt ist und dadurch Finanzmittel gebunden wären. Tatsächlich sind der Stadt die Mittel von Dritten in Höhe des gebildeten Sonderpostens in der Vergangenheit zugeflossen.

Frage 3:

Investiv 11 ist seit etwa einem Jahr bekannt, ich kenne die entsprechenden Anfragen einer Bürgerin. Die verursachende Maßnahme muss noch älter sein. Wie kam es dazu, dass die Wiederherstellung bei der Planung übersehen wurde? Warum zahlt nicht die Bahn, die das ganze durch ihre Sanierungsmaßnahme verursacht hat? Die Ausschreibung ist gerade erst raus, wie sicher sind die Beträge? Es soll auch Beleuchtung geben, ist das bei den Ansätzen berücksichtigt oder ist das KinvFG 1 auf nächster Seite? UND es ist ein Fußweg auf dem auch Rad gefahren werden darf, richtiger Topf zur Deckelung?

Antwort zu 3)

Die Deutsche Bahn AG hat die fragliche Eisenbahnstrecke erneuert bzw. saniert. Die alte Eisenbahnbrücke Oberster Rönneter Weg wurde komplett abgerissen und in Stahlbetonbauweise völlig neu errichtet. Die darunter befindliche Fußgänger- und Radfahrerquerung befindet sich unterhaltungs-/ wegerechtlich in der Zuständigkeit der Stadt Mönchengladbach.

Entwässerungstechnisch handelt es sich seitdem sehr lange zurückliegenden Bau der Eisenbahnstrecke um einen bisher nicht ordentlich geregelten abflusslosen Tiefpunkt.

Aufgrund der örtlichen geologischen Verhältnisse (Untergrund aus Sanden und Kiesen) ist das anfallende Niederschlagswasser bisher aber immer ohne weiteres zeitnah im seitlichen Untergrund des asphaltierten Weges ungeregelt versickert.

Der Neubau erfordert eine geregelte Wegeentwässerung. Leider liegt hier kein Kanal, an den angeschlossen werden könnte. Daher wurde nachträglich von der Stadt Mönchengladbach eine entsprechende Planung einer Versickerung mittels Sickerschächten (o.ä.) durchgeführt.

Die Sickerschächte erfordern eine entsprechende Genehmigung der unteren Wasserbehörde (FB 64). Es mussten mehrere Varianten untersucht werden um das Niederschlagswasser ordnungsgemäß zu versickern.

Die Notwendigkeit solcher Planungsänderungen ergibt sich zumeist aus den gesetzlichen Vorgaben oder aus Nachweisanforderungen (DWA A 138) heraus. Dazu musste auch noch ein externes versickerungstechnisches Gutachten erstellt werden um die entsprechenden Abflussbeiwerte nachzuweisen, was wiederum viel Zeit in Anspruch genommen hat.

Die Genehmigung der Versickerungsanlagen liegt inzwischen vor. Die Baumaßnahmen inclusive Neubau des Geh- und Radweges wurde bereits ausgeschrieben und submittiert. Die Beauftragung ist für den kommenden ABV eingeplant. Die Ausführung wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2022 abgeschlossen werden können, da sich derzeit die Materialbeschaffung, besonders für die Sickerschächte, verzögern kann.

Leider hat sich die Maßnahme durch die umfangreichen Planungen und Gutachten erheblich verzögert. Die Beleuchtung wurde mit ausgeschrieben und wird jetzt auch beauftragt.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Sekretariat Stadtkämmerer

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