In ihrem Artikel "Nach Ende der kostenfreien Bürgertests: Bundesregierung muss Zugang zu Arbeitsagenturen und Jobcentern für alle sicherstellen" beschreibt Katja Kipping, dass die Bundesregierung keine klaren Antworten zu den Standards im Jobcenter gibt. Ein Grund für uns lokal nachzufragen.
Guten Tag,
seit heute müssen Corona-Tests bis auf wenige Ausnahmen selber getragen werden. Auf ihrer Webseite finde ich zu Corona den Hinweis auf die "Eingeschränkte Erreichbarkeit & Erleichterter Zugang zur Grundsicherung". Darin heißt es unter anderem: "Persönliche Vorsprachen sind möglich, allerdings nur nach vorheriger Terminbestätigung und unter Einhaltung der Hygienestandards."
Bedeutet dies bei Terminen im Jobcenter gelten die G3 Regeln und Abstand plus Maskenpflicht wie im Supermarkt reichen nicht aus? Ich würde die G3 Regel aus Gründen des Gesundheitsschutzes sehr begrüßen, jedoch würde ich daran die Frage anschließen, ob ihre Kunden die nicht geimpft oder genesen sind die Test selbst bezahlen müssen?
Damit sie mich nicht falsch verstehen: Ich befürworte es, wenn sich jede*r, die*der kann, impfen lässt. Deswegen habe ich die Impfaktionen im Jobcenter für sehr hilfreich angesehen. Aber: Gerade in einer Situation, in der viele Menschen pandemiebedingt Einkommen oder sogar den Job verloren haben, braucht es keine neuen Hürden, sondern einfachen Zugang zu Beratung, Unterstützung und Leistungen unabhängig vom Impfstatus. Die Bundesregierung gibt dazu keine klare Auskunft, so dass ich gerne über den Umgang vor Ort informiert wäre.
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
Antwort:
Urlaubsbedingt wurde die Anfrage "erst" am 20.10.2021 beantwortet, das erst steht in Anführungszeichen, weil wir durchaus längere Antwortzeiten gewohnt sind. Die kurze Antwort besagt, dass es keine 3G oder 2G Regelung im Jobcenter gibt. Handhygiene, Symptomfreiheit, Abstand wahren, Beratungsbüro lüften und Maske tragen gelten in Verbindung mit einer terminierten Kundensteuerung als zureichender Infektionsschutz.