Immer wieder stören temporäre Verkehrsschilder Fußgänger*innen und Radfahrende. Kann die Stadt da nicht was unternehmen?
Guten Tag,
immer wieder werden temporäre Verkehrsschilder unnötiger Weise auf Rad- und Gehweg aufgestellt. Vermutlich ist dafür zum Teil die mags verantwortlich, zum Teil die Stadt oder entsprechend beauftragte Unternehmen. Ohne Probleme könnten diese Schilder auch auf den angrenzenden Parkplätzen aufgestellt werden und wären dann sogar für den Autoverkehr besser sichtbar. Wenn sie entlang des Straßenverlauf jeweils ein paar Meter vor oder zurück gestellt werden würden, müsste nicht mal spürbar Parkraum verloren gehen. Aus diesem Grund frage ich:
1) Ist der Stadt das Problem bekannt, dass Schilder unnötiger Weise Geh- und Radwege verengen?
2) Was hat die Stadt bisher unternommen um dies zu vermeiden?
3) Kann die Stadt eine Verordnung erlassen, dass das Aufstellen von Schildern auf Rad- und Gehwegen ganz verbietet oder zumindest nur in begründeten Ausnahmen erlaubt?
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
Antwort vom 22.10.2021:
Sehr geehrter Herr Schultz,
ich bedanke mich für Ihre Mail vom 18.10.2021.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO sind Verkehrszeichen gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes geregelt ist. Dies gilt sowohl für die „feste“ Beschilderung, als auch für Baustellenbeschilderung.
Rechts neben der Fahrbahn bedeutet daher in den allermeisten Fälle auf der Nebenanlage, sprich Geh- und Radweg. Es ist daher nicht möglich, mittels einer städtischen Verordnung das Aufstellen von Verkehrszeichen auf den Nebenanlagen zu untersagen.
Problematisch wird es in der Regel dann, wenn Geh- und Radwege ohnehin nur sehr schmal sind, so dass die Beschilderung dann eine Behinderung darstellt. Dann muss nach Alternativstandorten gesucht werden, sofern diese vorhanden sind.
In dem von Ihnen angezeigten Beispiel wird dies sehr gut deutlich. Hier hätte in der Tat die Beschilderung besser in den baulich angelegten Parkstreifen aufgebaut werden sollen. Auch wenn das aktuelle Problem sich mit dem - nach meinem Kenntnisstand heutigen - Abbau der Baustelle erledigt haben dürfte, nehme ich Ihre Zuschrift zum Anlass, über die Abteilung Verkehrslenkung nochmals die beauftragten Verkehrssicherungsfirmen zu sensibilisieren.
Für künftige Beobachtungen biete ich Ihnen an, dass Sie sich unmittelbar an die Kollegen der Abteilung Verkehrslenkung wenden, damit diese sofort reagieren können. Bitte wenden Sie sich insoweit an Herrn Bayraktar oder Herrn Menzel.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Ketzer
Als ich wie gebeten am 11.12.2021 ein weiteres Schild auf einem Gehweg direkt an die Abteilung Verkehrslenkung meldete kam es zu diesem Mailverkehr:
Sehr geehrter Herr Schultz,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ich habe diesen als Anlass genommen die entsprechende Firma zu sensibilisieren, dass temporäre Verkehrszeichen (hier Haltverbotsschild) platzsparend aufzustellen sind. Die Firma hat mir zugesichert bei zukünftigen Baustellen zu überprüfen, ob die durch die RSA geforderten Mindestbreiten für Nebenanlagen beim Aufstellen eines Verkehrszeichen eingehalten werden können.
Sofern die Mindestbreiten nicht eingehalten werden können, werden die Verkehrszeichen zukünftig auf dem Seitenstreifen (sofern vorhanden) aufgestellt.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Guten Morgen,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, die mich jedoch zu einer Verständnisfrage bringt. Sie schreiben von "temporäre Verkehrszeichen platzsparend aufstellen" und "ob die durch die RSA geforderten Mindestbreiten für Nebenanlagen beim Aufstellen eines Verkehrszeichen eingehalten werden können".
Ist dies so zu verstehen, dass weiter die Schilder vorrangig auf Fuß-/Radwegen aufgestellt werden, jedoch platzsparender, und erst wenn dies nicht geht auf dem Parkstreifen?
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
Sehr geehrter Herr Schultz,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage.
Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) sind Verkehrszeichen (stationär, sowie temporär) grundsätzlich in den Nebenanlagen des rechten Fahrbahnrandes aufzustellen.
Ihr Wunsch, dass Verkehrszeichen nicht auf Gehwegen aufgestellt werden dürfen, kann ich leider nicht entsprechen. Zum einen bestehen in der Umsetzung logistische Probleme, da die (falls vorhandenen) Parkstreifen am rechten Fahrbahnrand bei der Einrichtung der Verkehrsschilder bereits frei sein müssten. Dies ist aufgrund des hohen innerstädtischen Parkdruckes nur selten gegeben.
Zum Anderen geben die StVO und die RSA die Möglichkeit eines Verbotes nicht her. Entgegen Ihres Wunsches wird das Aufstellen von Verkehrszeichen in den Nebenanlagen sogar explizit vorgesehen (RSA Teil A 2.1 (1), sowie 2.2 (7)).
Selbstverständlich sind beim Aufstellen von Verkehrszeichen in den Nebenanlagen die Regelungen der RSA (Aufstellhöhe, verbleibende Mindestbreiten) zu beachten. Das Aufstellen von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn ist grundsätzlich nicht möglich. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Baufirmen dahingehend sensibilisiert wurden Radwege möglichst unbeeinträchtigt zu lassen und bei verbleibender Mindestbreite das Verkehrszeichen platzsparend auf dem Gehweg aufzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Fazit Stand 14.12.2021:
Sie werden Schilder weiter Vorrangig auf Geh- und Radwege stellen, nur "platzsparender". Aber ja nicht auf den Parkstreifen solange es anders geht.