04. November 2021   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage Fuchskuhlenweg

Da es Beschwerden der Anwohnenden gab, haben wir den Lieferverkehr eines Betonwerk am Fuchskuhlenweg hinterfragt.

Guten Tag,

geschätzt 40 LKWs fahren je Werktag über den Stapper Weg, biegen in "Am Schomm" ein und fahren dann weiter in den Fuchskuhlenweg bis zur Firma Dyckerhoff (ehemals Flock Beton). Es geht sowohl um die Anlieferungen von Sand, Kies und Zement wie auch um den Abtransport durch Betonmisch-Fahrzeuge. Dies führt zu einer starken Verunreinigung der Straße, da immer wieder teile der Ladung herabfallen. Weiter wird die Straße, eine Tempo 30 Wohnstraße, stark belastet. Hinzu kommt, dass die von der Stadt angelegte Böschung beschnitten werden müsste. Die Büsche, Brombeeren, Wildrosen und Sträucher wachsen in die Straße rein. Deswegen frage ich:

1) Kann die Firma Dyckerhoff verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen die Straße zu reinigen? Oder kann alternativ die mags/GEM die Straßenreinigung dieser Straßen intensivieren? Könnte im letzteren Fall die Kosten an die Firma Dyckerhoff weitergegeben werden?
2) Sieht die Stadt eine Möglichkeit die Anwohnenden vom Verkehr der Firma Dyckerhoff zu entlasten, unter Umständen in dem die Zufahrt über Resstrauch und den Teil des Wirtschaftsweg Fuchskuhlenweg geschaffen wird?
3) Ohne Frage hat die Böschung einen Ökologischen Wert und eine verengung der Straße sorgt auch für Geschwindigkeitsreduzierung. Kann trortzdem regelmäßig für einen gewissen Rückschnitt gesorgt werden?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort vom 9.11.2021:

Sehr geehrter Herr Schultz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich zuständigkeitshalber über das Büro des Oberbürgermeisters erreicht hat.

Ich bedaure, dass es offensichtlich in letzter Zeit durch Fahrzeuge der Firma Dyckerhoff zu übermäßigen Verschmutzungen der Fahrbahn im Bereich Am Schomm gekommen ist. Grundsätzlich sorgt die Firma Dyckerhoff bei Bedarf mehrmals täglich für die notwendige Straßenreinigung. Kurzweilige temporäre Verunreinigungen sind natürlich im unmittelbaren Umfeld eines solchen Betriebsgeländes nie ganz auszuschließen.
Eine Anfahrt über den Reststrauch ist für die Firma Dyckerhoff leider nicht möglich. Der existierende Wirtschaftsweg zwischen der Straßen Reststrauch und dem Stapper Weg wurde in der Vergangenheit häufig als unerlaubte Abkürzung zwischen Reststrauch und Stapper Weg genutzt, was zu einer erheblichen nicht tolerierbaren Verkehrsbelastung der Straße Am Schomm geführt hatte. Daher hat die Verwaltung vor einigen Jahren entschieden, diesen unerlaubten Durchgangsverkehr mittels Verkehrspollern zu unterbinden. Diese haben sich sehr bewährt und vermeiden nun einen unzumutbaren Durchgangsverkehr.
Der Bereich Am Schomm zwischen Stapper Weg und Betriebsgelände ist die direkteste und verkehrstechnisch- sowie -politisch sinnvollste Anbindung des seit weit über 50 Jahren betriebenen Firmengeländes der heutigen Dyckerhoff GmbH.

Ich habe Ihren Hinweis jedoch zum Anlass genommen, die Firma Dyckerhoff noch einmal dahingehend zu sensibilisieren, Verunreinigungen zu vermeiden bzw. bereits entstandene unverzüglich zu entfernen.

Weiterhin kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen beschriebene Böschung überprüft und soweit notwendig ein Rückschnitt von hier aus veranlasst wird.
Ich hoffe Ihrem Anliegen insofern abgeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Nachfrage am 6.1.2022:

Guten Tag,

ich habe in den letzten zwei Monaten seit ihrer Antwort die situation mehrfach vor Ort angeschaut und auch mit Anwohnenden gesprochen. Wir konnten alle nicht feststellen, dass sich etwas verbessert hat. Ich würde sie bitten diesbezüglich noch mal auf das Unternehmen zuzugehen. Den "Nachbarschafts-Frieden" zu wahren muss ja auch im Interesse der Firma Dyckerhoff sein.

Gibt es denn eine Absprache, wie oft sie die Straße zu reinigen hat?
Oder liegt dies "nach Bedarf" in ihrem eigenen Ermessen?

Weiter bin ich in meinen Gesprächen auf etwas anderes gestoßen: Scheinbar haben manche Anwohnenden bei der Bebauung Straßenbaubeiträge bezahlt, die sich auch auf den Ausbau des Gehweges bezogen. Andere haben gar keine Beiträge bezahlen müssen. Können sie mir sagen, wie Straßenbaubeiträge dort erhoben wurden und wie sie berechnet wurden? War ein Ausbau des Gehweges geplant?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort Teil 1 vom 19.01.2022:

Sehr geehrter Herr Schultz,

zunächst bedauere ich, dass sich die Situation vor Ort für die Beteiligten als unverändert darstellt und es weiterhin zu Beeinträchtigungen der Anwohner kommt. Leider konnte ich bei einer selbst durchgeführten Ortsbesichtigung die geschilderten Verunreinigungen nicht feststellen. Daher habe ich in einem weiteren Schritt die regelmäßige Kontrolle der Örtlichkeit angeordnet, um den Straßenzustand über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren.

Die Firma Dyckerhoff hat übermäßige Verunreinigungen des öffentlichen Straßenraums unverzüglich zu beseitigen. Dies ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen und es gibt hierzu keine festgelegten Reinigungsintervalle. Sicherlich existiert bei der Beurteilung einer Straßenverunreinigung ein gewisser Interpretations- und Ermessensspielraum, so dass es hierbei durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen der Beteiligten kommen kann.

Bezüglich der von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu den Straßenbaubeiträgen kann ich Ihnen leider keine direkte Auskunft erteilen. Ihre Anfrage habe ich an den zuständigen Fachbereich Straßenbau und Verkehrstechnik weitergeleitet.

Ich hoffe, mit diesen Angaben zunächst geholfen zu haben und stehe für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt

Antwort Teil 2 vom 26.01.2022:

Sehr geehrter Herr Schultz,

Herr ___ hat mir Ihre Frage zur Erhebung von Beiträgen für den Straßenbau Fuchskuhlenweg weitergeleitet.

Grundsätzlich muss zwischen der erstmaligen Beitragserhebung (BauGB – Erschließungsbeiträge) und der Erneuerung, Verbesserung (KAG NRW – Straßenbaubeiträge) unterschieden werden.

Straßenbaubeiträge (KAG) wurden bisher für den Fuchskuhlenweg nicht erhoben.

Für den Abschnitt Fuchskuhlenweg Hs.-Nr. 37/41 bis Stapper Weg wurden im Jahre 2007 Erschließungsbeiträge (BauGB) aufgrund der Fertigstellung erhoben.
Bei dem restlichen Fuchskuhlenweg ist die Beitragserhebung der erstmaligen Erschließung noch nicht erfolgt, weil die Straße noch unfertig ist. Für diesen Bereich wurden noch keine Erschließungsbeiträge erhoben.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt Mönchengladbach

Und Ergänzung vom 26.01.2022:

Sehr geehrter Herr Schultz,

ja, das haben Sie richtig erkannt. Es gibt mehrere  Straßenzügen, die noch nicht nach BauGB abgerechnet werden konnten, weil z.B. der Straßenendausbau noch nicht abgeschlossen ist und sich über viele Jahre hinzieht.

Normalerweise sind die Grundstückseigentümer darüber sehr gut informiert und wissen, dass die Abrechnung noch ansteht. Wer hier nicht sicher ist, kann in meinem Fachbereich eine sogenannte Anliegerbescheinigung (Kosten: 20 €) beantragen. Dann erhält eine schriftliche Auskunft, ob noch eine Abrechnung ansteht. Das wird auch regelmäßig bei Immobilienverkäufen abgefragt.

Bei den KAG Maßnahmen verhält es sich anders. Diese Maßnahmen werden üblicherweise am Stück hergestellt. Nach Fertigstellung verjährt die Abrechnung nach 4 Jahren.

Viele Grüße

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