Manche Schilder verwundern oder regen zum Schmunzeln an, aber manche scheinen nur Diskreminierend zu sein. Doch ist es immer der Eigentümer der Immobilie, der sie aufhängt? Wir haben bezüglich der Öffnungszeiten Schilder am Karstadtgebäude mal nachgefragt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Einkaufen ist uns das Schild, welches wir Ihnen im Anhang zur Verfügung stellen, aufgefallen. Dieses Schild ist an allen drei Türen zum Untergeschoss angebracht. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Öffnungszeiten in "Kindersprache" formuliert sind. Sollte dies auf unsere migrantischen Mitbürger zugeschnitten sein, die dort in großer Zahl einkaufen, so ist das unserer Meinung nach schon diskriminierend. Unsere Frage an Sie als Eigentümer dieser Immobilie:
Sind diese Schilder mit Ihrem Wissen aufgehängt worden?
Kann man auch normale Schilder mit den Öffnungszeiten anbringen?
Sind diese Schilder konform mit der Gestaltungssatzung?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Zabci
Antwort 1:
Sehr geehrte Frau Zabci,
Wir werden Ihre Fragen zeitnah beantworten!
Bitte haben Sie Verständnis, daß ich den Sachverhalt erst durch unseren Aussendienst klären lassen muss.
Ich möchte jedoch bereits jetzt darauf hinweisen, daß grundsätzlich in keiner Weise besondere Formulierungen in Bezug auf Bürger mit eventuellem Migrationshintergrund von Seiten der EWMG vorgenommen werden oder vorgenommen worden sind. Dies würde nicht zum Selbstverständnis der EWMG passen!
Ich werde schnellstmöglich Ihre Fragen beantworten und verbleibe bis dahin,
Mit freundlichen Grüßen
Leiter Immobilienmanagement
Antwort 2:
Sehr geehrte Frau Zabci,
vielen Dank nochmal für Ihren Hinweis. Unsere Objektbetreuer haben sich den Sachverhalt unmittelbar angesehen:
- Die Schilder (25 cm x 10 cm) wurden nicht mit unserem Wissen oder Einverständnis angebracht.
- Daher bedanken wir uns herzlich bei Ihnen für den Hinweis. Wir haben die Schilder bereits am gestrigen Morgen unmittelbar entfernen lassen.
- Eine Befragung der Mieter im UG (Aldi, Rossmann und Action) sowie unserer Dienstleister, wer die Schilder aufgehängt hat, verlief leider erfolglos.
- Es ist für uns als Eigentümerin daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachzuvollziehen, wer die Verantwortung für das Anbringen der Schilder trägt.
- Gleichwohl haben wir die Gespräche mit den gewerblichen Mietern zum Anlass genommen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass eine etwaige Beschilderung vorher mit uns abzustimmen ist. Wir haben die Bitte adressiert, das auch den Mitarbeitern/-innen vor Ort mitzuteilen.
- Die Öffnungszeiten der im UG befindlichen Unternehmen sind an deren Ladenlokalen ausgehängt. Eine weitere Beschilderung durch uns als Eigentümerin ist nicht vorgesehen und aus Sicht der gewerblichen Mieter nicht notwendig.
Die Position der EWMG zum Inhalt und den Formulierungen hatte ich bereits in meiner Mail vom 15.11.21 klargestellt.
Ich hoffe Ihre Fragen zügig und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag