Eine Anfrage zur Verbindlichkeit von Architekt*innenwettbewerben aus dem Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung:
Wir haben uns hier in Mönchengladbach zu vielen bedeutsamen Projekten (Rathaus Neubau, Stadtbibliothek, Maria-Hilf-Gelände, Haus Westland) dazu entschieden Architekt*innenwettbewerbe durchzuführen. Schon bei der Auslobung geht die Stadt eine rechtsverbindliche Verpflichtung ein, Entwürfe der Wettbewerbssieger*innen uneingeschränkt umzusetzen.
1. Welche gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, dass Wettbewerbe zwingend mit der Vergabe weitergehender Planungs- und/oder Ausführungsleistungen an den/die Wettbewerbssieger*in zu verbinden sind?
2. Wie können Wettbewerbe ausgelobt werden, ohne dass der Stadt daraus Folgeverpflichtungen entstehen?
Erik Jansen
Mitglied des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung
Antwort vom 10.01.2022 als nicht barrierefreies PDF.
Eine zweite Beantwortung erreichte uns am 06.04.2022, wieder als nicht barrierefreies PDF.