02. Februar 2022   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage sozialer Wohnungsbau Seestadt

Nachdem es im ersten Bauabschnitt Änderungen gab, wollen wir wissen wie weit sich der B-Plan dadurch verändert.

Guten Tag,

laut einem RP Artikel werden nun in der Seestadt in "einem fünften Gebäude, das dann auch noch zum ersten Bauabschnitt gehören soll" 60 geförderte Sozialwohnungen entstehen. Weiter sagt Catella: "Im zweiten Abschnitt im Südviertel können wir die Planung jetzt darauf abstimmen".
https://epaper.rp-online.de/article/37443f098ee6e01e88e1f96dbefaf93a47c7672c6ab8d1e9068993cdc8963618

Ist dieses fünfte Gebäude nun eine Abweichung vom Bebauungsplan 793/O oder wird im Rahmen des B-Plan jetzt der Bau eines der Nachbargebäude vorgezogen?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort vom 10.2.2022:

Sehr geehrter Ratsherr Schultz,

ich beziehe mich auf Ihre per E-Mail am 02.02.2022 gestellte Anfrage, in der Sie um Auskunft bezüglich des sozialen Wohnungsbau in der Seestadt bitten. Hierzu kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:

Das von Catella für den gefrderten Wohnungsbau vorgesehene 5. Gebude in der Seestadt befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den ersten vier, im Bau bendlichen Gebuden des sogenannten Südviertels. Die geplante Bebauung entspricht dem rechtsgültigen Bebauungsplan 793/0 - Seestadt mg+.

Im Fachausschuss wurde bereits über die künftigen Entwicklungen berichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Weitersagen

Kontakt | Impressum