22. Februar 2022   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage Feuerstelle Waldkindergarten

Ein Waldkindergarten der keine eigene Feuerstelle haben darf, gibt es sowas?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur unteren Naturschutzbehörde, bzw. zum eintsprechenden Beirat. Wir / die Politik sind in diesem Gremium nicht vertreten. Wir hätten aber eine Frage, bzw. eine Bitte. Es geht um die Feuerstelle im Kindergarten Waldmeister (Am Kirschbaum 58, 41169 Mönchengladbach).

Der Elternbeirat hatte sich an uns gewandt, da sie aufgrund Beschwerden aus der Nachbarschaft ihre Feuerstelle zeitweilig nicht mehr nutzen durften. Dies wurde dann vorrübergehend so geklärt, dass sie mit vorheriger Genehmigung des Ordnungsamt die Feuerstelle nutzen konnten. Nach einem inzwischen wieder zurückgenommenen Bußgeldbescheid stellte sich nun heraus, dass die untere Naturschutzbehörde zuständig ist, da das Gelände am Rand eines Landschaftsschutzgebietes liegt.

Deswegen hat die Kita / der Elternbeirat sich nach ihrer Aussage bereits bei der unteren Naturschutzbehörde nach einer Genehmigung gefragt. Eine Antwort steht angeblich nun seit längerem aus. In der kommenden Sitzung des Beirat steht dies auch nicht auf der Tagesordnung.

Deswegen würden wir gerne wissen, wie der Sachstand ist und wie das Verfahren im Sinne der Kita beschleunigt werden könnte? Denn zweifelsohne gehört zu einer Waldkita auch eine Feuerstelle. Jahrelang konnte im Winter und zu besonderen Feiern in der kleinen, abgesicherten Feuerstelle feuer gemacht werden. Die Kinder konnten sich aufwärmen und erlernten Respekt im Umgang mit Feuer. Sie kochten über der Glut mit ihrem Dutch Oven. Mit der kalten Kohle die überblieb malten sie Bilder.  Bei aller Liebe zum Umweltschutz muss es doch möglich sein die Naturverbundene Erziehung im Waldkindergarten auch wieder mit einer Feuerstelle zu ermöglichen.

Im Hardter Wald selbst stehen diverse Häuser die auch an das Kanal- und Stromnetz angeschlossen sind. Es gibt mindestens zwei Restaurants, ein Seminarhaus und eine Klink. Da erscheint es uns unwahrscheinlich, dass am Rand, direkt an einer Wohnstraße, eine Genehmigung für die kleine Feuerstelle ein Problem sein soll.

Wie können wir den Fall lösen?
Ist der Beirat das richtige Gremium?
Wer könnte für uns den Fall dort einbringen / nachfragen?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort vom 10.03.2022:

Sehr geehrter Herr Schultz,

bezugnehmend auf Ihre E-Mailanfrage vom 22.02.2022 zu der geplanten Feuerstelle auf dem Gelände des Waldkindergartens WaldMeister, Am Kirschbaum, Mönchengladbach-Hardt, nehme ich wie folgt Stellung:

Ihr Anliegen, den Kindern einen respektvollen Umgang mit dem Feuer im Rahmen des natur- und erlebnispädagogischen Konzeptes näher zu bringen, ist sicherlich verständlich und verdient entsprechende Berücksichtigung bei der behördlichen Ausübung des Ermessensspielraums. Vor diesem Hintergrund wurde der auch von Ihnen vorgetragene Wunsch der Eltern und Erzieher*innen eingehend geprüft.

Das Gelände des Waldkindergartens liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebiets L4 „Hardter Wald“. Entsprechend Nr. 9 der allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete im Geltungsbereich des Landschaftsplanes ist es verboten zu lagern oder Feuer zu machen. Darüber hinaus gilt hier das Verbot des § 47 Landesforstgesetz. Wie dort die Gefährdungslage gesehen wird, ist dem aktuellen Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.Februar 2022 und der Rundverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22, Gefahrenabwehr, vom 04.März 2022 zur Waldbrandprophylaxe sowie der dazugehörigen Checkliste zu entnehme.

Diese wurde durch eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Landesbetriebs Wald und Holz im Auftrag der Ministerien für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) und des Innern (IM NRW) erstellt und soll ressortübergreifend darstellen, welche Anstrengungen zur Vegetationsbrandbekämpfung unternommen werden müssen. „In dem Konzept werden Hinweise für forstliche und brandschutztechnische Vorbereitung auf Vegetationsbrände gegeben. Ein wichtiger Bestandteil ist die Anlage „Checkliste“. Die Checkliste dient sowohl in der Einsatzplanung, der Einsatzvorbereitung und im konkreten Einsatzfall dazu, auf die örtlichen Gegebenheiten bedarfsgerecht zu reagieren.“

In dieser Checkliste finden Waldkindergärten besondere Berücksichtigung; einen entsprechenden Auszug habe ich beigefügt. Dies soll – zusätzlich zu den oben genannten Verbotstatbeständen - deutlich machen, wie ernst das Thema zu nehmen ist, erst recht, wenn die Auswirkungen des Klimawandels die Bedrohungslage noch verschärfen werden. Eine auch nur potenzielle zusätzliche Gefahrenquelle kann daher niemand wollen. Um Kindern den Umgang mit dem Feuer zu vermitteln, bedarf es daher eines sicheren Abstandes zum Hardter Wald, der mit seinen Nadelholzanteilen als besonders gefährdet gilt.

Eine Befreiung von diesem Verbot wird von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde aus den vorliegenden Gründen nicht in Aussicht gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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