Bisher hat die Verwaltung eine Bettensteuer, die zusätzliche Einnahmen generieren könnte, immer abgelehnt. Ändert sie ihre Position, jetzt wo rechtssicherheit besteht?
Sehr geehrter Herr Stadtkämmerer Heck,
zu unserer letzten Sachstandsanfrage über die Umsetzung der sogenannten Bettensteuer, erklärten Sie, dass Sie von einer Umsetzung einstweilig absehen würden solange noch juristische Verfahren dazu geführt werden.
Am 17.05.2022 hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass die Bettensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Weiter könne die Bettensteuer dahingehend ausgeweitet werden, dass auch eine Besteuerung von beruflichen Übernachtungen verfassungsgemäß möglich ist.
Schon mit der Beratungsvorlage 762/IX-1 im Dezember 2015 erklärte die Verwaltung, dass sie„[davon aus gehe], dass die entsprechenden satzungsrechtlichen Vorschriften über die Erhebung einer Beherbergungssteuer rechtssicher sind“.
Mit der Maßnahmennummer 2010-0035 HSK/HSP bestand ein politischer Wille zur Umsetzung einer solchen Maßnahme, dem einerseits mit dem Ende des Stärkungspaktes nicht widersprochen wurde und anderseits zu weiteren Steuereinnahmen führen würde.
Daher bitten wir um Auskunft, wie mit dem Thema seitens der Verwaltung nun weiter verfahren werde und wann wir mit einer Einbindung der politischen Gremien rechnen können.