Ein vor 6 Jahren beschlossener Bürgerantrag ist noch nicht umgesetzt, ein Grund mal nachzufragen.
Guten Tag,
am 15.09.2016 wurde die Vorlage 1757/IX "Bürgerantrag zur Veröffentlichung von Stellungnahmen der Verwaltung zu allen An-fragen und Aufträgen" im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschlossen. Der damalige Bürgerantrag wurde auf Verwaltungsvorschlag mit leicht abweichendem Wortlaut wie folgt beschlossen:
"Die Verwaltung wird beauftragt, ihre schriftlichen Antworten zu Anfragen von Mandatsträgern beim Tagesordnungspunkt „Anfragen und Mitteilungen“ im öffentlichen Teil der Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und Sitzungen der Bezirksvertretungen im Ratsinformationssystem öffentlich verfügbar zu machen."
Seit dem werden oft Anfragen mit dem Betreff im RIS nachgetragen, seltener auch mit Wortlaut. Das aber wie beauftragt die Antworten der Verwaltung veröffentlicht werden, findet allenfalls als Ausnahme statt. Exemplarisch sind die Ratssitzung vom 11.01.2022 (Monte Clamotte) und 16.02.2022 (E-Scooter) zu nennen, wo zu den Anfragen Antworten vorliegen die nicht veröffentlicht wurden.
Aus diesem Grund frage ich:
1) Hat die Verwaltung noch vor den Beschluss umzusetzen?
2) Wenn Frage 1 positiv beantwortet wird, hat die Verwaltung vor die vergangenen Antworten nachzutragen?
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
Sachstandsanfrage / Erinnerung am 8.11.2022.