Fragen zum Haushalt, die aus Tranzparenzgründen veröffentlicht werden. Interessant dürfte auch für andere Kommunen sein, warum eine VRR Kommune nicht dem Beispiel von Bielefeld folgen kann und ein günstigeres Sozialticket anbietet.
Fragen vom 2.11. wurden am 10.11.2022 beantwortet:
Sehr geehrter Herr Schultz,
Ihre am 02.11.2022 übersandten Fragen beantworte ich nun, nachdem die Antworten der Fachbereiche bzw. der NEW hierzu vorliegen, gerne wie folgt:
1) Beim Theater in Mönchengladbach stehen einige Sanierungen an. Wenn diese nicht im nächsten Jahr erfolgen droht eine Situation wie in Krefeld, wo in folge von nicht Sanierung dann deutlich mehr, grundlegender und somit teurer Saniert werden musste. Wie weit ist dies im Haushalt berücksichtigt? In der LDI Liste findet sich nur LDI-1549 "Brandsch. u Trinkwasserhyg. Stadttheater", ist darüber hinaus kein Bedarf angemeldet worden? Oder würde das über den Wirtschaftsplan der Theater gGmbH laufen?
Es handelt sich bei dem Ansatz 2023 um Planungskosten, damit folgende Mängel begutachtet und die belastbaren Kosten für die Behebung ermittelt werden können:
- brandschutztechnischen Mängel, insbesondere hinsichtlich der Sprinkleranlage
- Trinkwasserhygiene, Kälteanlage
Bei dieser Maßnahme geht es nur um das Theater, weitere Standorte mit derartigen Bedarfen werden hierüber nicht abgewickelt.
Weitere Investitionsbedarfe an Haus und Dach des Theaters sind hier nicht bekannt. Aktuell bekannte und als notwendig angesehene Investitionsbedarfe an den eingebauten Anlagen zum Erhalt der Spielfertigkeit des Theaters sind während der Laufzeit des Theaters mit Zukunft III im Wirtschaftsplan des Theaters sichergestellt.
2) Das Landesprojekt zur frauenspezifischen aufsuchenden Krankenpflege läuft nach drei Jahren aus. Der LVR hat wohl angeboten, mit einer Aufstockung des Stellenkontingents in der Zentralen Beratungsstelle für wohnungslose Menschen sicherzustellen, dass die frauenspezifische aufsuchende Beratung- und Versorgung auf der Straße gewährleistet bleibt. Die Erwartung des LVR sei jedoch, dass eine Ko-Finanzierung durch die Stadt Mönchengladbach stattfindet. Ist dies bekannt und im Haushalt berücksichtigt?
Das Projekt zur frauenspezifischen aufsuchenden Krankenpflege wurde bislang vollumfänglich durch das Land NRW gefördert. Diese Förderung läuft zum 31.12.2022 aus. Eine Verlängerung des Förderprogramms durch das Land NRW ist nicht vorgesehen. Diese Problematik ist im Fachbereich Soziales durchaus bekannt und wird derzeit diskutiert. Festzustellen ist allerdings, dass eine Anmeldung und Einplanung von Haushaltsmitteln zum Haushalt 2023 ff nicht erfolgte. Somit stehen ab 2023 keine Haushaltsmittel zur Verfügung, um die Ko-Finanzierung durch die Stadt Mönchengladbach zu gewährleisten. Da es sich bei dem Projekt um eine freiwillige und nicht gesetzlich verpflichtende Aufgabe handelt, ist zur Zeit fraglich, ob diese Maßnahme angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Mönchengladbach weiterhin wahrgenommen werden wird.
3) Nachfrage zum Thema Sozialticket: Wie der Geldfluss in Mönchengladbach ist konnten sie bei der Haushaltsvorstellung deutlich machen, also dass alles nur im VRR abgewickelt wird. Ich habe nun herausgefunden, dass z.B. Bielefeld es anders macht. Dort werden die Fördergelder des Landes direkt von der Stadt vereinnahmt und das Sozialticket wird als Großkundenticket beim VRR besorgt. Dadurch kann mit einem weiteren Zuschuss aus dem Haushalt der Ticketpreis gesenkt und die Leistung erhöht werden. Ist so ein Weg auch für Mönchengladbach denkbar? Wurde im Rahmen des 49-Euro-Ticket geprüft, ob dadurch nicht sogar eine Einsparung möglich wäre?
Nach Auskunft des VRR lässt die Landesrichtlinie zum SozialTicket den von der Stadt Bielefeld eingeschlagenen Weg grundsätzlich zu. Allerdings hat sich der VRR mit seinen Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen für einen anderen Weg entschieden. So ist der VRR-Preis für das SozialTicket im gesamten VRR gleich hoch. Eine Differenzierung war und ist nicht gewünscht.
Nach Auskunft des VRR lässt die Landesrichtlinie zum SozialTicket den von der Stadt Bielefeld eingeschlagenen Weg grundsätzlich zu. Allerdings hat sich der VRR mit seinen Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen für einen anderen Weg entschieden. So ist der VRR-Preis für das SozialTicket im gesamten VRR gleich hoch. Eine Differenzierung war und ist nicht gewünscht. Die Hoheit für den Tarif liegt beim VRR. Eine individuelle Absenkung des Tarifs ist daher nicht möglich.
Auch sollten die Landesmittel ertragswirksam an die Verkehrsunternehmen ausgereicht werden. Die Aufgabenträger in der Rolle als Eigentümer können das nur bedingt. Hier müsste man zuvor steuerlich Aspekte prüfen.
Ob es denkbar ist, dass die Stadt Mönchengladbach als „Kunde“ für alle SozialTickets auftritt und die Tickets dann zu einem niedrigeren Preis an die Berechtigten gibt ist vor diesem Hintergrund nicht vorstellbar.
Schließlich hat der VRR im Rahmen der Finanzierungsübertragung auf den VRR eine für den gesamten VRR-Raum anwendbare „Allgemeine Vorschrift“ nach den Vorgaben der EU VO 1370 zur Ausreichung des SozialTickets erlassen.
Die Frage, ob durch ein zu Bielefeld analoges Vorgehen nicht sogar eine Einsparung möglich wäre, kann hier nicht beantwortet werden, da der Bielefelder Weg -wie unter der Antwort zur Frage 1 ausgeführt- für die Stadt Mönchengladbach verschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag