Guten Tag,
seit dieser Wahlperiode ist bei Vorlagen zu Maßnahmen mit Bezug zum Radverkehr fast immer eine Stellungnahme des ADFC beigefügt. Wir wissen aber, dass bei den Maßnahmen "Knotenpunkt Grevenbroicher Str. / Dohler Str. / Stiegerfeldstr." (1778/X) und "Umbau Knoten Güterstraße/Breitenbachstraße" (3218/X) der ADFC nicht um eine Stellungnahme gebeten wurde. Begründet wurde dies in etwa damit, dass keine Radwege betroffen sind. Dem steht entgegen, dass bei solchen Knotenpunkten immer auch der Radverkehr betroffen ist und es sich gerade bei der Güterstraße/Breitenbachstraße um den Einstiegspunkt zu einem Rad(schnell)weg aus dem überregionalen Netz handelt.
Wir waren der Ansicht, dass es einen Beschluss zur verpflichtenden Beteiligung des ADFC gäbe, konnten diesen aber nicht im RIS finden. Aus diesem Grund fragen wir:
1) Auf welcher Grundlage findet die Beteiligung des ADFC statt?
2) Welche Kriterien zieht die Verwaltung heran, wann sie den ADFC beteiligt?
3) Welche Kriterien zieht die Verwaltung heran, wann sie Verbände für Menschen mit Behinderung beteiligt?
4) Kann sich die Verwaltung vorstellen grundsätzlich auch den VCD und Fuss e.V. zu beteiligen, da ja auch fast immer Gehwege oder der generelle Verkehr betroffen sind?
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
12. November 2024
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Anfrage ADFC Beteiligung