DIE LINKE sieht Pferdesport kritisch. Aufgrund des aktuellen tragischen Unfall auf der Trabrennbahn haben wir einige Fragen gestellt. Beachten sie ggf. in diesem Zusammenhang unsere Antwort an den Trabrennverein aus 2019 und die Facebook-Posts unseres Fraktionsvorsitzenden [1 & 2].
Guten Tag,
aufgrund des tragischen Unfall auf der Trabrennbahn am vergangenen Wochenende bitten wir uns folgende Themenkomplexe zu beantworten:
1) Laut einheitlichen Berichten vom Verein, Presse und Anwesenden fand der Unfall kurz nach dem Start statt und der Startwagen trug zum Unfallgeschehen bei. Videos legen aber nahe, dass der Unfall nicht direkt innerhalb der Startphase stattfand, so dass der Startwagen bereits das Geläuf hätte verlassen müssen, so wie es auf anderen Bahnen üblich sei. Nun hat die Bahn in Mönchengladbach eine seitliche Begrenzung ("Leitplanke") und die Flutlicht Masten stehen eng an der Bahn. Dies ist zum Beispiel in Berlin-Mariendorf gänzlich anders, dort gibt es als Begrenzung nur eine Beton-Kante die maximal mit einem Rindstein vergleichbar ist und die Masten haben einen weiteren Abstand zur Bahn. So können Pferde ggf. mit samt Skully ohne Zusammenstoß ihrem Fluchttrieb folgen.
a) Hätte nach Ansicht der Verwaltung der Startwagen zum Zeitpunkt des Unfall noch im Geläuf stehen dürfen?
b) Ist es in Mönchengladbach überhaupt möglich den Startwagen zeitnah nach dem Start vom Geläuf zu entfernen?
c) Hat nach Ansicht der Verwaltung die bauliche Umsetzung der Bahn zum Unfall beigetragen?
d) Muss die Verwaltung die Bahn baulich genehmigen, müssen diese Genehmigungen regelmäßig auf aktuelle (Sicherheits-)Standards überprüft werden und wann fand ggf. die letzte Genehmigung/Überprüfung statt?
2) Nach öffentlichen Berichten war dem Trabrennverein Niederrhein als Betreiber der Bahn bereits gekündigt um den Flughafen erweitern zu können. Der Vertrag wurde dann nach öffentlichen Berichten noch mal durch den Flughafen bis Ende 2022 verlängert. Besitzer des Flughafen sind mehrheitlich EWMG und NEW an die wir nur über die Verwaltung (Beteiligungs-Management) Anfragen stellen dürfen.
a) Wie lange gilt aktuell der derzeitige Mietvertrag?
b) Wie lange wird nach jetzigem Stand der Verein noch die Bahn nutzen dürfen?
c) Ab wann wird der Flughafen nach jetzigem Stand auf das Gelände der Trabrennbahn erweitert (so dies von der Antwort unter 2b abweicht)?
d) Zu welchen Bedingungen wird dem Verein die Bahn vermietet (z.B. Mietzins, Rückbau- und Unterhalts-Verpflichtungen, Überlassungsmöglichkeiten an Dritte)?
3) Auf dem Gelände befinden sich Stallungen. Werden diese vom Verein oder von Dritten betrieben und sind der Verwaltung ggf. die Bedingungen der "Untervermietung" bekannt?
4) Auf dem Gelände befinden sich ein Wettbüro. Wird dieses vom Verein oder von Dritten betrieben und sind der Verwaltung ggf. die Bedingungen der "Untervermietung" bekannt?
5) Befinden sich auf dem Gelände ab von Frage 3 und 4 weitere wirtschaftlich betriebene Einrichtungen?
6) Auf dem Gelände betreibt der gemeinnützige Verein "Nitromaiacs" eine RC-Racingcar Strecke. Hat die Verwaltung Gespräche geführt wie der Verein über die Laufzeit des Mietvertrages der Trabrennbahn hinaus ein Gelände gestellt bekommen kann und wie sehen ggf. Alternativen zum jetzigen Gelände aus?
Aufgrund des Umfang der Frage und der Tatsache, dass sie sich an verschiedene Fachbereiche und städtische Unternehmen richtet, wären wir dankbar wenn sie ggf. in einzelnen Teilen, dafür aber möglichst schnell, beantwortet wird. Gerade für Bereich 1, der sich ans Gesundheitsamt / Veterinäramt richtet , wären wir wegen des aktuellen Vorfall über eine schnelle Antwort dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz
Beantwortung wurde am 29.03.2022 angemahnt.
Antwort erster Teil vom 20.04.2022:
Sehr geehrter Herr Schultz,
Ihre Anfrage vom 01.03.2022 zum Unfallgeschehen auf der Trabrennbahn am 20.02.2022 beantworte ich zu den Punkten 1)a-d wie folgt:
1. Die Verantwortlichkeiten für die Rennbahnen und deren Betrieb liegen ausschließlich bei den Betreibern.
2. Die Sicherheitsbestimmungen regelt die Trabrennordnung, das Regelwerk des deutschen Trabrennsports, Bestandteil der Satzung und Ordnungen des Hauptverbandes für Traber-Zucht e.V. (HVT).
3. Für den Rennbetrieb hat der HVT die Trabrennordnung (TRO) als Regelwerk des deutschen Trabrennsports erlassen. Diese sagt in § 54 Abs. 1 aus, dass für die Dauer der Rennveranstaltung ausschließlich die vom HVT gestellte Rennleitung die Einhaltung der Regeln der TRO überwacht.
4. Eine tierschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Rennbahnen ist im Tierschutzgesetz nicht vorgesehen. Insoweit dürften die in Deutschland existierenden Trab- und Galopprennbahnen einheitlich nicht über tierschutzrechtliche Genehmigungen verfügen. Es existiert auch kein gesetzlich normierter behördlicher, routinemäßiger Überwachungsauftrag für die zuständigen Veterinärämter. Der Rennbetrieb der Trabrennbahn Mönchengladbach läuft seit mehreren Jahrzehnten, ohne dass hier Verstöße gegen Tierschutzrecht zur amtlichen Kenntnis gelangt sind. Insoweit finden Kontrollen während der Rennen nicht statt. In der Vergangenheit fanden in seltenen Fällen Kontrollen auf der Rennbahn wegen Tierschutzbeschwerden – wie in allen anderen Tierhaltungen in Mönchengladbach auch - statt. Diese tierschutzrechtliche Situation entspricht auch allen anderen Sportstätten bzw. -veranstaltungen für und mit Tieren, wie z. B. Spring- und Dressurturnieren, Agility oder Ähnliches.
Zu den Punkten 2) a-d sowie 3)-6) Ihrer Anfrage erfolgt die gesonderte Beantwortung zeitnah in der kommenden Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort zweiter Teil kam am 5.5.2022, wurde aber mit Verweis auf §30 GO nur nichtöffentlich beantwortet.