06. April 2022   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Nachfrage zu: Fahrradbügel, Rat am 15.12.2021 zu Controlling / Top 5

Eine Anfrage aus Dezember 2021 zu Radbügeln wurde erst April 2022 beantwortet. Danach gab es Nachfragen.

Guten Tag,

vielen Dank für die Beantwortung, die mich aber zu drei Nachfragen bringt:

1) Wenn also in 2021 statt 120.000 im Ansatz nur 73.048,92 ausgegeben wurden, was mit dem Rest Geld? Wurde dies in 2022 übertragen oder wird es im Rahmen des Jahresabschluss zur Deckung anderer Defizite verwendet?

2) Wenn also in 2021 statt der 300 geplanten und so beschlossenen Bügel nur 134 angeschafft wurden, warum ist es dann laut Controlling-Bericht planmäßig?

3) Die Auswahlkommission der "Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS)" hat bei der Aufnahme in ihrer Negativliste u.a. festgehalten:
"An Grundschulen sind häufig mangelhafte Fahrradabstellanlagen (Felgenkiller) aufgestellt. Diese sollten zukünftig durch Anlehnbügel ausgetauscht werden. Ein Gesamtkonzept wird empfohlen."
Dazu gibt es die Anmerkung:
"Dieses befindet sich aktuell in der Aufstellung und soll sukzessive ab 2021 umgesetzt werden."
a) Ist das angesprochene Gesamtkonzept fertig und wann ist dies den Ratsgremien bekannt gemacht worden, bzw. wird beschlossen werden?
b) Wird der Austausch der Radabstellanlagen an Grundschulen mit durch die Beratungsvorlage Nr. 5057/IX, also dem Ansatz der LDI 1466 gedeckt und ist somit Bestandteil des Controlling Bericht zu Maßnahme Nr. 7 Seite 59?
c) Wie viele Fahrradabstellanlagen an Grundschulen wurden bereits getauscht?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Erinnerung am 8.6.2022:

Guten Tag,

wenn ich nichts übersehen habe steht die Antwort auf diese Nachfrage noch aus. Die Frage 1 ist allerdings indirekt durch die Vorbesprechung des letzten Finanzausschuss beantwortet, da dort zu den Mitteln aus 2019 gesagt wurde, dass diese per Ermächtigungsübertragung in 2020 überschrieben wurden. Ich nehme dann an, dass dies die Folgejahre ähnlich gehandhabt wurde. Allerdings müsste dann ja mittlerweile ein stolzes Sümchen für Radbügel zur Verfügung stehen.

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Erinnerung am 5.9.2022:

Guten Tag,

die Antwort auf die Nachfragen vom 6.4. stehen trotz Erinnerung vom 8.6. noch aus, oder habe ich etwas überstehen? Da Radbügel ja derzeit wieder Thema sind und der nächste Controllingbericht naht, bitte ich noch mal um Beantwortung.

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Erneute Erinnerung am 8.11.2022.

Antwort vom 15.11.2022 mit einer wohl verloren gegangenen Antwort aus April 2022:

Sehr geehrter Herr Schultz,

nachfolgend die Stellungnahme, incl. der Anlagen vom 28.04.2022 von der Stabsstelle Strategische Entwicklung. Sollte ich Ihnen die Stellungnahme nicht weitergeleitet haben, bitte ich das zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Weitergeleitete Nachricht aus April 2022:

Hallo ___,

aus meiner Sicht stellt sich der Sachverhalt so dar:

Mit der erstmaligen Erstellung des strategischen Controllingberichtes am 23.10.2020 erfolgte zu der M 7 (siehe Anlage) von VI/M keine Angabe zu der geplanten Anzahl der Fahrradbügel. Die angesprochene Vorlage 5057/IX wurde als Auftragsgrundlage nicht benannt (siehe Maßnahmenbeschreibung) und ist hier auch nicht bekannt. Die M 7 wurde mit den vorgesehenen investiven Mitteln von 120.000 € für Fahrradbügel in den Haushalt 2021/2022 aufgenommen, der durch die Bezirksregierung am 17.06.2021 genehmigt wurde.

Die Fortschreibung des strategischen Controllingberichtes erfolgte vereinbarungsgemäß unterjährig im Jahr 2021. Hierzu wurden die Leistungsmengen, Kennzahlen etc. (soweit verfügbar) zum Stichtag 30.09.2021 sowie eine Prognose zum 31.12.2021 bei den Maßnahmenverantwortlichen abgefragt. Die Fortschreibung des strategischen Controllingberichtes erfolgte dementsprechend Anfang November 2021 und wurde vor Veröffentlichung im Rat dem VV am 22.11.2021 zur Information übermittelt. Bezgl. der Informationen zum Umsetzungsstand der M 7 (siehe Anlage) gab es keine Hinweise auf Umsetzungshemmnisse, sodass ein planmäßiger Verlauf bestätigt werden konnte. Die von VI/M genannte Anzahl realisierter/installierter Fahrradbügel wurde von hier auf der Basis der vorgelegten Information aufgenommen, wobei ein Soll/Ist Vergleich seitens I/2 nicht erfolgen konnte, da Informationen zur geplanten Anzahl an Fahrradbügeln bei I/2 nicht vorlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergänzungen zum Sachstand vom 16.11.2022:

Sehr geehrter Herr Schultz,

ergänzend zu der Antwort von Herrn Gauch möchte ich Ihnen aus der Stabsstelle Mobilitätsmanagement noch den aktuellen Umsetzungsstand zur Errichtung von Fahrradbügeln mitteilen:

Durch eine EÜ aus 2021 hat die LDI 1466 im Jahr 2022 ein Volumen i.H.v. 183.000 €. Am 07.09.2022 wurde durch den FB66 ein Auftrag für die Errichtung von 126 Fahrradbügeln auf öffentlichen Flächen i.H.v. 153.279 € brutto vergeben, die aus Mitteln der LDI 1466 finanziert werden. Die Installation wird aktuell durch die Firma Örschkes sukzessive umgesetzt. Aus den Restmitteln der LDI 1466 von 2022 werden zusätzlich noch 22 Bügel durch das GMMG am Gymnasium Rheindahlen umgesetzt. Im neuen Jahr stehen dann wieder 120.000 € zur Verfügung, die hauptsächlich für die Grundschulstandorte vorgesehen sind (siehe Anlage der Vorlage 5057/IX).

Ein Kostenfaktor sind neben der Fahrradbügel an sich auch die baulichen Maßnahmen, die eine Errichtung teilweise mit sich zieht:

Der Stückpreis eines Fahrradbügels liegt bei 550 € netto. Für die Installation sind jedoch durchschnittlich circa 1.020 € netto pro Bügel (inkl. Bügel) angefallen.

Für den Controlling-Bericht, der 300 Fahrradbügel pro Jahr mit einem Volumen von 120.000 € angesetzt hat, wurde sich offenbar allein auf die Stückpreise der Fahrradbügel bezogen. Die baulichen Maßnahmen wurden dabei wohl nicht berücksichtigt. Zusätzlich kommen noch die enormen Preissteigerungen.

Ich hoffe, dass damit Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

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