In den Diskussionen um die Rechtsformänderung Ende letzten Jahres bestand großes Einvernehmen darüber, die Sitzungsmodalitäten des Theaterkuratoriums beizubehalten und dessen Sitzungsprozedere auch im Aufsichtsrat zu praktizieren. Dies betrifft insbesondere den Grundsatz der Öffentlichkeit, der öffentliches Verwaltungshandeln bestimmt. So ist es nun nicht gekommen. Schon in der ersten Sitzung diskutierten die Aufsichtsratsmitglieder über das Für und Wieder der öffentlichen Sitzungen. Nach Vertagung der Thematik und einer Abstimmung am 21. Juli tagt der Aufsichtsrat nun nicht-öffentlich.
Die Gerichte urteilen immer öfter für Transparenz und gegen Geheimniskrämerei öffentlicher Unternehmen. So hat das Landgericht Freiburg in einer Entscheidung vom 08. Dez. 2004 – Az. 10049/04- schon entschieden: „Öffentliche Angelegenheiten unterliegen grundsätzlich auch in privaten Gesellschaftsformen nicht der Verschwiegenheitspflicht.“ Die Theater gehören mit ihrer Arbeit zur kulturellen Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger beider Städte.
Mit Verweis auf ein Gutachten, das die Theaterleitung zur Einschätzung der Möglichkeiten zu öffentlichen Sitzungen hat anfertigen lassen, wurde in der letzten Sitzung des Aufsichtsrates beschlossen, die Öffentlichkeit weiterhin auszuschließen. Oft tagen Aufsichtsräte hinter verschlossenen Türen. Werden Proteste laut, versteckt man sich hinter Rechtsvorschriften und geht somit jeder eigenständigen inhaltlichen Diskussion aus dem Weg. Denn eigentlich will ja niemand als Partizipationsverweigerer dastehen. Für Transparenz sind prinzipiell alle, jedoch dann nicht, wenn es um ihr eigenes Handeln geht. In der Antragsbegründung bestätigte die Theaterleitung mit Verweis auf das Gutachten selbst, dass die Frage der Öffentlichkeit im Bezug auf fakultative Aufsichtsräte nicht eindeutig geregelt ist, zieht daraus den Schluss, dann müsse der Aufsichtsrat also nicht-öffentlich tagen. Dies ist eine Rechtsauffassung, andere Sichtweisen beinhalten die Möglichkeit öffentlich zu tagen. Auch ein neuer Entwurf zur Aktiennovelle, der in diesem Jahr noch verabschiedet werden soll, zeigt die Richtung an, dass Bürgerinteressen in Zukunft vor gemütlicher Schön-dass-wir-unter-uns-sind-Atmosphäre kommen soll.
Es kann nach wie vor, unabhängig vom Entwurf zur Aktiennovelle, argumentiert werden, dass nicht ausdrücklich geregelt ist, dass die strengen Bestimmungen für obligatorische Aufsichtsräte auch für fakultative Aufsichtsräte gelten. Und unsere Theater tagen mit einem fakultativen Aufsichtsrat. Der Handlungsspielraum ist hier definitiv vorhanden, sonst wäre es ja auch nicht möglich, dass Aufsichtsräte bereits öffentlich tagen, oder das Gerichtsentscheidungen für die Öffentlichkeit ausgehen und nicht gegen.
Es geht also um das Wollen, nicht um das Können.
Gerade bei Theatern, deren Bestand auch vom Zuspruch der Bürgern und Bürgerinnen als Besucher und Besucherinnen abhängt, ist die Entscheidung des Aufsichtsrates für nicht öffentliche Sitzungen nicht hinnehmbar. Vor allem, weil man sich nicht hinter dem Aktiengesetz verstecken kann. Information ist die Voraussetzung für Bürgerbeteiligung: Bürgerbeteiligung und Identifikation hat in einem Theater einen unbezahlbaren Stellenwert.