20. November 2018   Aktuelles - Planungs- und Bauausschuss
Keine Zweiklassengesellschaft durch Straßenausbaubeiträge!

Bayern und Thüringen machen es vor – Baden-Württemberg hat sie nie erhoben – DIE LINKE Mönchengladbach fordert auch eine Abschaffung der Belastung von Bürger*innen durch Straßenausbaubeiträge in NRW. Ein entsprechender Resolutionsantrag für den Planungs- und Bauausschuss bis zum Rat wurde fristgerecht gestellt – mit der beabsichtigten Änderung der Tagesordnungen in den Bezirksvertretungen sollen diese die Möglichkeit erhalten in der Thematik angehört zu werden.

 

Sie sind intransparent, ungerecht und großes Ärgernis für manch Wohneigentümer*in. Die Straßenausbaubeiträge im Rahmen der KAG (Kommunalabgabengesetz).

 

Kein*e Grundstückskäufer*in kann wissen, ob, wann und in welcher Höhe er/sie zur Finanzierung der angebundenen Straße herangezogen wird. Die Gebühren (oft im vier- und manchmal fünfstelligen Stellenwert) kommen zumeist völlig unvermittelt auf die Eigentümer*innen zu.

Ungerecht sind diese ohnehin, da einige Kommunen nur 50 - andere hingegen 80 Prozent der Kosten einfordern – unabhängig davon, ob der/die Eigentümer*in eine Villa oder ein bescheidenes Reihenaus gekauft hat. Durch die bereits geschilderte Intransparenz beleben die unterschiedlichen Hebesätze auch nicht wirklich den Wettbewerb der Kommunen untereinander, denn dafür müssten der/die Grundstückskäufer*in schließlich wissen, worauf er/sie sich einlässt um auf eine attraktivere Kommune ausweichen zu können.

In einem Gutachten kommt der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sogar zu dem Schluss, dass die Erhebung dieser Beiträge verfassungswidrig seien.

Mit der Zweiklassengesellschaft durch Straßenausbaubeiträge muss also auch in NRW Schluss sein ohne jedoch die Kommunen zu belasten. Deshalb wird im Resolutionsantrag auch ein Finanzierungsmodell auf Landesebene eingefordert.

Auch wenn die CDU- und SPD Fraktionen im Landtag sich schon dahingehend positiv geäußert haben, so brauchen wir jetzt konkrete Handlungen, damit die Bürger*innen von den Beiträgen befreit werden ohne dass die Städte dadurch zusätzlich belastet werden. Dies geht nur durch Druck seitens den Kommunen.

 


Hier gibt es den Antrag als PDF.

 

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