Erklärung der Ratsfrau Nicola Schiemann zur Berichterstattung zur AWO in der WZ vom 7.4.2010
Aufgrund der Berichterstattung stellt sich als erstes die Frage, welche Kontrollmöglichkeiten die ARGE über den Einsatz von Ein-Euro-Kräften hat?
Kann es sein, dass wie im Artikel dargestellt, Leistungen in Rechnung gestellt wurden, ohne dass die ARGE darüber informiert wurde? Wer prüft nach der Ausschreibung solcher Projekte, ob die Träger die Kräfte auch entsprechend der Ausschreibung einsetzen?
Und die AWO wird in der Öffentlichkeit in Bezug auf die 30 Kräfte die Frage beantworten müssen, welche Erträge durch Ein-Euro-Jobs erzielt und ob diese gegenüber der ARGE offen gelegt wurden.
Darüber hinaus belegt dieser Fall, was der Bundesrechnungshof wiederholt zuletzt in 2008 kritisiert hat. Ein-Euro-Jobs sind keine geeigneten Mittel, um Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen. In drei von vier Fällen brächten sie keinen messbaren Integrationsfortschritt. Stattdessen würden sie reguläre Arbeitsplätze verdrängen.
Zeitgleich mit der Einführung der Hartz IV Gesetzgebung wurde von den Landesregierungen und der Bundesregierung eine Entstaatlichung der sozialen Daseinsfürsorge betrieben und gefördert mit dem Ziel, einen freien Markt konkurrierender Leistungsanbieter zu etablieren. Auf diese Weise entledigte man sich unzähliger regulärer Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst und benutzte zudem die Monopolstellung für soziale Dienstleistungen als Mittel, die Preise zu senken, so dass nur noch Lohn- und Sozialdumping möglich ist. Jede und jeder kann ausrechnen, dass der von der Stadt Mönchengladbach akzeptierte Preis von 9,20 EUR pro Stunde für eine Dienstleistung im Bereich der hauswirtschaftlichen Verrichtung, der nur anteilig an die Beschäftigten ausgezahlt wird, dazu führt, dass diese weiterhin auf Leistungen auf Grundlage der Hartz-IV-Gesetzgebung angewiesen sind.
Ein-Euro-Jobs verschlimmern die Misere. Sie gehören abgeschafft. Vor Ort brauchen wir die Entwicklung und Durchführung von Konzeption, die Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bringen. Und bundesweit benötigen wir einen Mindestlohn von 10 EUR, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern.
Nicola Schiemann