Die Fraktion DIE LINKE. Mönchengladbach begrüßt den aktuellen Erlass des NRW-Umweltministeriums zum Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle. Als Ergebnis eines Vermittlungsgesprächs des Petitionsausschusses des Landtags mit dem Umweltministerium hat sich hier eine Änderung in der Fristenregelung zur Durchführung ergeben. Dies erlaubt den Kommunen nun, die Frist zur Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle unter bestimmten Voraussetzungen um 8 Jahre von 2015 auf 2023 auszudehnen. Dies dürfte die privaten Haus- und Wohnungsbesitzerinnen und –besitzer erfreuen.
Jedoch hat die Stadt Mönchengladbach bereits im Frühjahr 2010 aufgrund der bisherigen Gesetzeslage eine Satzung mit der alten Fristenregelung durch den Rat beschließen lassen. Daher ist es jetzt wichtig, dass von Seiten der Stadtverwaltung schnell gehandelt und eine Änderung der entsprechenden städtischen Satzung in Angriff genommen wird, damit die Bürgerinnen und Bürger von Mönchengladbach auch in den Genuss der von der Landesregierung eingeräumten Fristverlängerung kommen. Das Zeitfenster dazu ist nicht gerade üppig, denn bis Frühjahr 2011 sollen die Satzungen aller Kommunen diesbezüglich geändert sein, wie dem Erlass zu entnehmen ist.
„Ganz besonders erfreulich ist hier, dass einmal seitens der Politik an die Bürgerinnen und Bürger gedacht wurde, die schließlich in der Mehrheit die Finanzierung einer solchen Vorgabe nicht mal eben aus der Portokasse leisten können..“ so Martin Selt, Bezirksvertreter im Stadtbezirk West und Mitglied im Planungs- und Bauausschuss, „Es wäre überaus wünschenswert, wenn soziale Aspekte viel mehr Berücksichtigung in politischen Entscheidungen finden würden.“
„Es darf bei dieser Angelegenheit allerdings nicht in Vergessenheit geraten, dass diese Dichtheitsprüfungen aus ökologischen Gesichtspunkten von großer Wichtigkeit sind.“, erklärt Sabine Cremer, Mitglied im Umweltausschuss, ergänzend. „Denn undichte Abwasserleitungen verunreinigen das Erdreich und belasten das Grundwasser, was wiederum zu einer Belastung unseres Trinkwassers führt. Darum wurde auch die Fristverlängerung für Abwasserleitungen, die innerhalb der Wasserschutzgebiete liegen, ausgeschlossen.“
Die Fraktion DIE LINKE. Mönchengladbach wird im kommenden Ratszug einen Antrag auf Satzungsänderung einbringen, der dann im darauf folgenden Ratszug umgesetzt werden sollte. Somit wäre die Umsetzung des Erlasses im Frühjahr 2011 gewährleistet und auch die Bürgerinnen und Bürger von Mönchengladbach könnten davon profitieren.