20. Juni 2011   Aktuelles - Allgemeines
Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen in NRW

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat am 17.06.2011 den Erlass zu Dichtheitsprüfungen vom Ende letzten Jahres aktualisiert und konkretisiert.

„Die neue Fassung des Erlasses ist ein guter Schritt in Richtung finanzieller Entlastung privater Hauseigentümerinnen und –eigentümer“, so Sabine Cremer, Mitglied im Umweltausschuss für DIE LINKE. Mönchengladbach. „So müssen demnach unter anderem Bagatellschäden an privaten Kanälen nicht mehr repariert werden und die vergleichsweise kostengünstige Variante der Wasserstandsfüllprüfung ist zum Dichtheitsnachweis erlaubt.“

 

Da die Änderung der entsprechenden Satzungspassagen der Stadt Mönchengladbach auf die Inhalte des Erlasses vom Ende letzten Jahres laut Ratsbeschluss vom 23.02.2011 noch nicht erfolgt ist, wäre die Stadtverwaltung gut beraten, jetzt direkt eine Änderung auf Basis des aktuellen Erlasses vorzubereiten.

 

Die Fraktion DIE LINKE. Mönchengladbach hat diesbezüglich eine Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet und über Information zum derzeitigen Sachstand zu diesem Thema gebeten.

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