27. Oktober 2009   Aktuelles - Allgemeines
Sicherheitsbefragung von MigrantInnen

DIE LINKE. Mönchengladbach hat in der Vergangenheit die Abschaffung der „Sicherheitsrechtliche Befragung“ von MigrantInnen vornehmlich aus dem muslimischen Kulturkreis durch die Ausländerbehörde gefordert. Das Verwaltungsgericht Münster hat nun entschieden, dass die Befragung in seiner jetzigen Form rechtswidrig sei, weil der Hinweis auf die Rechtsgrundlage fehle. Das Land muss nun den Fragebogen überarbeiten. Dazu erklärt Nicola Schiemann: „Der Fragebogen muss nicht überarbeitet werden. Er muss zurückgezogen werden."

Deswegen stellt die Fraktion DIE LINKE. für die Ratssitzung am 6.11.09 folgenden Antrag:

Beratungsgegenstand:

Stellungnahme des Rates zur Sicherheitsbefragung von MigrantInnen

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach fordert die Landesregierung auf, den Erlass zur Durchführung der Sicherheitsbefragung von MigrantInnen zurück zu ziehen.

Begründung:

Migranten, die in NRW eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern wollen, müssen bei der Ausländerbehörde in einem geheimen Fragebogen ihre Haltung zum Terrorismus darlegen.
Das Ziel des Fragebogens erläutert Burkard Schneider, Leiter des Bereiches Ausländerrecht beim NRW Innenministerium wie folgt: „Wir wollen rechtzeitig diejenigen herausfiltern, die eine Gefahr bilden können.“
Nach einer Klage eines Studenten hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Befragung in seiner jetzigen Form rechtswidrig sei, weil der Hinweis auf die Rechtsgrundlage fehle. Das Land muss nun den Fragebogen überarbeiten.
DIE LINKE. Mönchengladbach ist der Meinung, dass der Fragebogen generell zurück gezogen werden sollte.
Es ist nicht davon auszugehen, dass wirkliche Terroristen die folgenden Fragen wahrheitsgemäß beantworten:
Haben Sie jemals gefälschte oder ungültige Papiere verwendet?
Sind Sie bei Al-Qaida?
Haben sie an einer Spezialausbildung (Gebrauch von Sprengstoff oder Chemikalien, Kampfsausbildung, Lizenz für Gefahrenguttransporte usw.) teilgenommen?
Haben Sie sich in Deutschland jemals an politisch, ideologisch oder religiös motivierten Gewalttätigkeiten beteiligt oder dazu aufgerufen?
Der Fragebogen kann von daher seinem Ziel nicht gerecht werden.
Aus Sicht der Partei DIE LINKE. Mönchengladbach ist der Fragebogen diskriminierend. Mit diesem Gesinnungstest werden Menschen aus dem muslimischen Kulturkreis unter einen Generalverdacht gestellt. Für sie gilt die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung nicht. Auf den im Strafprozessrecht verankerten Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen, können sich diese Menschen nicht berufen.

Nicola Schiemann
Helmut Schaper

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