19. Juli 2011   Aktuelles - Allgemeines
Freie Wahl der Schulen nur für Besserverdienende

In vielen Elternhäusern wird jedes Jahr zu Schulende darüber diskutiert, auf welche weiter führenden Schule denn die Kinder gehen sollen, wenn ein solcher Wechsel ansteht. So entscheiden sich dann Eltern in freier Wahl für die Schule, die sie am geeignetsten für ihren Nachwuchs empfinden. Dieses Vorgehen mit der Berücksichtigung des Willens der Kinder sollte eigentlich normal sein. Es sei denn, die Eltern, oder in diesem Fall die alleinerziehende Mutter, beziehen Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SBG II. In diesem Fall kann die Mutter nicht wie gewünscht ihr Kind an der Schule ihrer Wahl anmelden.

 

Eine in der Nähe von Rheindalen wohnende Mutter wollte nämlich ihre Tochter nicht am Gymnasium in dem dortigen Stadtteil anmelden, sondern auf dem Stift. Hum. Gymnasium in Mönchengladbach-Stadtmitte. Dabei ging sie davon aus, dass auch in diesem Falle das „Schokoticket“ zum Transfer der Tochter von zu Hause bis zum Gymnasium übernommen werde. Dem ist aber nicht so. Wie die erstaunte Mutter uns mitteilte, sagte man ihr über das Jugendamt, dass ein Ticket nur übernommen werde, wenn die Tochter an der nächstgelegenen Schule/Gymnasium angemeldet werde. Ob die nächstgelegene Schule für die Tochter geeignet bzw. gewünscht ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. „Eine freie und unabhängige Standortwahl der Schule sieht aber anders aus“, zeigte sich die Mutter, Heike I., konsterniert. Auch der Bezirksvertreter der Partei DIE LINKE. in Mönchengladbach-Nord, Mario Bocks, wundert sich angesichts der Tatsache, dass Schulstandorte bei SGB II Beziehern nicht frei wählbar sind, über diese Auskunft. „Diese Regelung ist unsinnig, da bei der Wahl des nächsten Gymnasiums das Ticket bezahlt worden wäre, aber bei der Wahl des für die Tochter geeigneteren Gymnasiums diese Voraussetzung wegfällt. Da das Ticket erst bei einer Entfernung von 3,5 km ausgestellt wird, macht das keinen Sinn. Ob die Tochter jetzt ein paar Stationen weiterfährt, ist doch einzig und alleine ihre und die Entscheidung der Mutter“, so Bocks. „Freie Schulwahl hat man, aber nur wenn man es selber bezahlen kann. Ansonsten muss man das nehmen was da ist“, ergänzt die Mutter Heike I.

 

Für DIE LINKE. Mönchengladbach ist diese Regelung eine weitere Ungerechtigkeit, welche Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV maßregelt und an der freien Auswahl der gewünschten Schule ihrer Kinder hindert. Die Bezahlbarkeit von Bildung darf nicht zum Auswahlkriterium für finanziell weniger starke Menschen werden. DIE LINKE. hofft daher, dass die Stadtverwaltung und das Jugendamt in diesem vorliegenden Fall unbürokratisch handelt und dem Kind den Besuch des gewünschten Gymnasiums ermöglicht.

Weitersagen

Kontakt | Impressum