29. Februar 2012   Aktuelles - Allgemeines
Streit um Shopping-Sonntag

65 % der Mönchengladbacher lehnen verkaufsoffene Sonntage ab

In dem Streit um verkaufsoffene Sonntage hat sich eine Mönchengladbacher Lokalzeitung mit einer Umfrage, was die MönchengladbacherInnen von verkaufsoffenen Sonntagen halten, an die Bürgerinnen und Bürger gewandt. In dieser Umfrage haben sich überraschenderweise 65 % der Befragten gegen die Shopping-Sonntage ausgesprochen.

 

„Es scheint, als ob die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, der lokalen Politik, der Verwaltung und der Wirtschaft einen Schritt voraus sind. Mit solch einer deutlichen Ablehnung hätte ich nicht gerechnet“, freut sich der Bezirksvertreter der LINKEn in Mönchengladbach-Nord, Mario Bocks.
Die Umfrage war sicherlich als Pro-Argument für den Konsum-Sonntag gedacht. Allerdings beweist das Ergebnis einmal mehr, das sich die Menschen hier in der Stadt nicht unbedingt mit allem, was  auf wirtschaftlicher und verwaltungstechnischer Ebene vorgeschrieben werden soll, einverstanden erklären.

 

Um den Shopping-Sonntag war ein Streit zwischen Bezirksvertretung-Nord und City Management ausgebrochen, da ein Antrag auf Zulassung verkaufsoffener Sonntage in der letzten Sitzung der BV-Nord wegen rechtlicher Bedenken zurück gewiesen wurde. Die Verwaltung überprüft nun die Beschlussvorlage zu dem Antrag.
Wegen der steigenden Anzahl von Shopping-Sonntagen hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 01.12.2009 folgendes beschlossen:

„Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse („Shopping-Interesse“) potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen.
( Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.)

Weiter wird in der Urteilsbegründung dargelegt, dass die Sonn- und Feiertagsgarantie nicht nur
die Ausübung der Religionsfreiheit schützt. Sie ist ein bedeutsames Element für die Erholung und für das soziale Zusammenleben.
Daher setzte das BverfG fest, das für verkaufsoffene Sonntage eine Sachbegründung genannt und ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden muss. Dies gilt auch für Mönchengladbach und DIE LINKE. wird auf die Einhaltung dieses Urteils in allen Stadtbezirken bestehen.

Martin Selt, Bezirksvertreter im Stadtteil West, sagt dazu: „Für jedes kleine Fest wird ein verkaufsoffener Sonntag beantragt. Das man damit allerdings die Leute von dem Besuch besagter Feste abhält, ist doch paradox. Ich gehe daher lieber mit meinen Kindern sonntags ins Museum, denn ich halte Kultur für wichtiger als Konsum.“

 


Lesen Sie auch:
- Streit um Shopping-Sonntag - Bezirksvertreter rügt Herrn Wimmers (City Management)
- Seltsames Politikverständnis - Stadtverwaltung überprüft Bundesverfassungsgericht!

 

Weitersagen

Kontakt | Impressum