Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Mönchengladbach begrüßt das jüngste Urteil der schwerbehinderten Mönchengladbacher Lehrerin Katrin W., die vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht geklagt hatte, aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen Situation nur ab 17:30 Uhr an der Abendrealschule Mönchengladbach unterrichten zu dürfen. Das Urteil zeigt, dass die Lehrerin im Sinne des Inklusionsgedankens einen Anspruch darauf hat, nur noch nachmittags, ab 17:30 Uhr eingesetzt zu werden.
Der örtliche VdK hatte die Klage unterstützt.
„Eine systematische Ausgrenzung von sozial Benachteiligten, Migrantinnen und Migranten, von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem ist mit uns nicht zu machen“ erklärt Bernhard Clasen, Ratsherr der LINKEN in Mönchengladbach.
Es ist bedauerlich, dass gerade im Bereich der Inklusion Rechte eingeklagt werden müssen.