Die kommunalen Spitzenverbände lassen die Wohlfahrtsverbände im Regen stehen
Wie jetzt bekannt wurde, haben die kommunalen Spitzenverbände vorsorglich zum 31.12.2012 die Rahmenverträge I und II gekündigt. Die Rahmenverträge regeln die stationären und teilstationären Erzieherische Hilfen, somit bilden sie die Grundlage für Leistungsangebote und deren Qualitätsentwicklung. Weiter werden die Entgelte geregelt, wobei auch die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Rolle spielen.
„Die Rahmenverträge bringen Transparenz in Leistungen und Kosten der Sozialen Arbeit und garantieren somit auch die Effizienz der eingesetzten Mittel“, erläutert der Fraktionsvorsitzende Helmut Schaper, „Jedoch geben die Rahmenverträge im Gegenzug den Wohlfahrtsverbänden und ihren Mitgliedern Planungssicherheit. Die jetzige, vorsorgliche Kündigung werten wir als reines Druckmittel, um die Kosten weiter zu senken.“
Für die Verhandlungen der jeweiligen Träger mit den Jugendämtern hat die Kündigung in 2012 formal noch keine Bedeutung. Jedoch wissen die Träger nicht, wie es in 2013 weiter geht. „Aus der Unsicherheit heraus könnte so manche Einrichtung bereit sein, bei den diesjährigen Verhandlungen Zugeständnisse zu machen, nur um überhaupt noch eine geringe Anpassung der Pflegesätze und Fachleistungsstunden durch zu bekommen“, meint Schaper.
Für DIE LINKE ist jedoch klar, dass eine weitere Kosteneinsparung bei den Trägern der (teil)stationären Hilfen nur zu Lasten der Qualität geht. „Was wir jetzt in dieser Arbeit einsparen, dass zahlen wir als Folgekosten schon in den nächsten Jahren um ein vielfaches drauf“, erklärt Schaper, „Bei Miete, Energie, Gesundheit und Verpflegung ist kein Spielraum mehr. In diesen Bereichen würde jede Einsparung die Klienten direkt treffen. Also wird erst mal versucht werden den größten Posten, die Personalkosten, zu senken. Wenn dann aber aufgrund eines zu geringen Personalschlüssels Unfälle passieren, dann wird das Geschrei groß sein.“
Im Besonderen warnt DIE LINKE die Verwaltung, jetzt am Auslastungsgrad zu drehen. Derzeit liegt der angenommene Auslastungsgrad meist bei 93% bis 94%, dieser auf die Jahreskosten angerechnet ergibt dann den Tages- oder Stundensatz. „Wer jetzt den Auslastungsgrad höher setzt, muss sich im Klaren sein, dass Einrichtungen dann auf Zwang jeden Klienten halten werden. Dabei ist es oft angebrachter einen Klienten in eine passendere, andere Einrichtung zu vermitteln“, so Schaper, „Wer am Auslastungsgrad schraubt, der nimmt in kauf, dass sich Hilfen nicht mehr am Klienten orientieren, sondern an der finanziellen Situation der Einrichtung.“