10. Juli 2012   Aktuelles - Allgemeines
Bundesmeldegesetz

Nach dem neuen, umstrittenen Bundesmeldegesetz, das 2014 in Kraft treten soll, dürfen Meldeämter Namen und Adressen ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen an Adresshändler und an Firmen, die diese Daten für Werbezwecke nutzen, weitergeben.

 

Das neue Bundesmeldegesetz, besonders der Passus zur "Melderegisterauskunft" ist eine gesetzlich verankerte Absage an das grundlegende Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Meldeämter zur offiziellen Börse personenbezogener Daten zu machen ist inakzeptabel.
Eine Ausnahmeregelung weicht das Widerspruchsrecht auf. Ein Bürger kann zwar weiterhin vorbeugend Widerspruch einlegen - aber nicht, wenn Adresshändler vom Amt nur vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen. Bundesrat wird sich im September mit dem Meldegesetz befassen.

 

Im Zuge der Debatte um das Meldegesetz hat Erik Jansen, Fraktionsmitglied DIE LINKE im Rat der Stadt Mönchengladbach, eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt.

Ebenso weisen wir auf eine Unterschriftensammlung gegen das Meldegesetz, initiiert vom Netzwerk "Campact", hin.

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