19. Dezember 2012   Aktuelles - Allgemeines
Stellungnahme zum Haushalt 2013

Stellungnahme zum Haushalt und zu den Anträgen für die Ratsitzung 19.12.2012:

DIE LINKE hält den eingeschlagenen Weg der Haushaltssanierung über den Stärkungspakt für falsch.
Noch bevor der erste Haushalt mit dem HSP verabschiedet ist, ist er schon wieder wegen der ab 2014 fehlenden 6 Millionen € Makulatur. Spätestens im nächsten Jahr werden wieder alle Kürzungsvorschläge auf den Tisch kommen. Und sicherlich noch weitere hinzu.
Das Problem ist die Unterfinanzierung der Kommunen mit 2,8 Milliarden €, die nicht mir 300 Millionen Landesmittel auszugleichen sind.
Unverständlich für DIE LINKE ist es, dass sich die Stadt als Bittsteller versteht, die darauf hofft, dass die Mittel aufgestockt werden und wünscht, dass es eine Gemeindefinanzreform auf den Weg gebracht werden.
Die Kommunen haben einen Rechtsanspruch auf die angemessene finanzielle Ausstattung für ihre Aufgaben. Für die Durchsetzung dieses Rechts reicht hoffen nicht. Notfalls muss auch geklagt werden.

2739/VIII
Haushalt 2013

 

Sie, Herr Kuckels, haben sich in der Einbringung der Verwaltungsentwürfe auf den Werbespruch der Deutschen Bank bezogen:
„Erfolg ist die Summe richtiger Entscheidungen“

Die Summe richtiger Entscheidungen hat bei dieser Bank u.a. die Grundlage in Wetten auf Nahrungsmittel, das Lebensalter von Menschen, Spekulation über den Finanzbankrott von Ländern und ähnlichen.

Die Summe richtiger Entscheidungen wurden in den letzten Jahren von einem Vorstandsvorsitzenden dieser Bank auf den Weg gebracht, der selbst nach der Finanzkrise der Meinung war, dass 20 % Rendite wieder drin sein müssen. Wo doch jeder weis, was die Grundlage dafür ist und zu was das geführt hat in der Vergangenheit.

Und die Summe richtiger Entscheidungen war auch der Hintergrund für die vor kurzem von 500 Ermittlern durchgeführten Hausdurchsuchungen wegen Steuerhinterziehung in Filialen und Privatwohnungen dieser Bank.

Keine Sorge: Ich bringe sie nicht inhaltlich in Verbindung mit der Geschäftspolitik  dieser Bank.

Ich würde nur nicht den Werbespruch dieser Bank heranziehen für die Begründung Ihrer Politik.

Selbst wenn der Spruch beim ersten hinhören vernünftig erscheint, so kann er doch bei einer Überprüfung der einzelnen Entscheidungen zu einer anderen Wertung führt.

Grundlage für sie ist das Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes. Für Verwaltung und die Ampel das Paket, dass sie aus der Vergeblichkeitsfalle herausgeholt und auf den Weg zum Haushaltsausgleich bringt.

Nun hatten sie noch nicht einmal die aufsichtsbehördliche Genehmigung in den Händen, da waren ihre Anstrengungen bezüglich Haushalt und HSP schon Makulatur. Zwar würde die Kürzung um 6 Millionen erst 2014 folgen. Nur ihre Einschätzung Herr Kuckels ist eindeutig: „Wenn pro Jahr 6 Millionen fehlen, ist das für uns kaum kompensierbar.“.
Das nächste Risiko sind die zur Verfügung gestellten Gelder. Die ja nicht vom Land kommen, sondern allen Kommunen vorweg abgezogen werden. Bildlich gesprochen müssen hier die Einäugigen den Einbeinigen helfen. Und einige dieser Kommunen haben schon gegen dieses Vorhaben Klage angekündigt.
Hinzu kommen die Risiken, auf die wir schon wiederholt hingewiesen haben. Das sind die zu optimistischen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung von Steuereinnahmen, Zinsen und Transferleistungen.
Wir haben gleich unter Punkt 19 so ein Risikofaktor, der belegt, dass ihre eingebauten Puffer in der Form nicht wirken. Eine Erhöhung im Bereich der Pflichtausgaben Altenhilfe von 7,05% in diesem Jahr.

Wir werden es leider erleben müssen, dass ihre Grundlage für die Summe Ihrer vermeintlich richtigen Entscheidungen dazu führen wird, dass auf die Bevölkerung noch mehr Kürzungen und Abgabenerhöhungen zu kommen.

Selbst wenn 2020 am Ende dieses Knebelungspaktes, dass ist für uns der trefferende Ausdruck, der Haushaltausgleich stehen würde. Wir hätten dann eine Stadt, die aufgrund von eingeschränkten Leistungen, höheren Gebühren und geschlossenen Institutionen weniger Lebenswert wäre und dennoch 1,2 Milliarden Euro Schulden hätte.
Das ist nicht unser Weg.

Sie selbst Herr Kuckels haben gesagt, dass der Stärkungspakt kein Geschenk des Landes ist. Vielmehr wird sehr spät eine Entscheidung korrigiert, bei der Land und Bund Finanzpolitik zu Lasten der Kommunen gemacht haben.
Die Einschätzung Finanzpolitik von Bund und Land zulasten der Kommunen teilen wir voll und ganz. Das haben wir hier immer wieder angeprangert.

Nur: Korrektur der Entwicklung?

Ich frage mich, wo da die Korrektur ist.
Junkerheinrich und Lenk haben für NRW festgestellt, dass es ein strukturelles Defizit von 2,8 Milliarden EUR gibt. Aufbürdung von Pflichtaufgaben ohne entsprechende finanzielle Deckung.
Oder wie es der ver.di Kommunalfinanzbericht 2012 formuliert. Zitat: “Mit der Studie konnte nachgewiesen werden, dass für die dramatisch schlechte Finanzsituation vieler Kommunen nicht die Ausgabenseite die Ursache ist. Vielmehr haben großzügige Steuerentlastungsprogramme für reiche Haushalte, Vermögende und Unternehmen seit dem Jahr 2000 den Gebietskörperschaften dauerhaft drastische Einnahmeverluste beschert.“
Von daher werden sie auch nie den Haushalt über die Ausgabenseite saniert bekommen. Sondern nur über eine drastische Erhöhung der Ausgabenseite.

Eine Korrektur wäre die stufenweise Erhöhung des kommunalen Anteils am Steuertopf des Landes von zunächst 23,5 % auf 25 %. Die würde den Kommunen 700 Millionen € bringen. Ein Vergleich zu den 300 Millionen, die das Land jetzt in den Stärkungspakt einstellt, erübrigt sich.

Eine Korrektur könnte über eine Klage gegen das Land NRW erreicht werden. In einer vergleichbaren Situation stellt das Verfassungsgericht Rheinland Pfalz mit seinem Urteil vom 14.2.2012 – VGH N 3/11 - für Rheinland Pfalz fest.

Zitat:
“Der Gesetzgeber habe bei der Bemessung seiner Finanzzuweisungen an die Kommune den Grundsatz der Verteilungssymmetrie verletzt, der eine gleichmäßige und gerechte Aufteilung der verfügbaren Finanzmittel auf die verschiedensten Ebenen gebiete. Zwar sei die finanzielle Lage des Landes 2007 bei rein rechnerischer Betrachtung ähnlich angespannt gewesen wie diejenige der Kommunen: Sowohl das Land als auch die Kommunen hätten außerordentlich hohe Defizite zu verkraften und seien im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch verschuldet. Dennoch sei das Land aus gründen der Verteilungsgerechtigkeit zu einer spürbaren Erhöhung seiner Finanzzuweisungen verpflichtet gewesen. Denn die Finanzprobleme der Kommunen seien weitgehend fremdbestimmt. Sie seien maßgeblich auf die hohen Soziallasten und damit auf Kosten aus staatlich zugewiesenen Aufgaben zurückzuführen.“

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Karl-Friedrich Meyer stellt dann zum Schluss fest:

Zitat:
“Die über Jahrzehnte gewachsene kommunale Finanzkrise erfordert von Verfassungs wegen ein entschlossenes und zeitnahes Zusammenwirken aller Ebenen. Die Schere zwischen den verfügbaren Finanzmitteln und dem, was die Kommunen leisten sollen, ohne neue Schulden anzuhäufen, muss wieder geschlossen werden. Dem zweifellos ebenfalls hoch belasteten Land fällt dabei die Hauptverantwortung zu, weil es immer noch über größere Gestaltungsmöglichkeiten verfügt als die stark fremdbestimmten Kommunen.“

Eine dritte Korrekturmöglichkeit wäre die Wiedereinführung der Vermögenssteuer.
0,6 % der Bevölkerung haben ein Vermögen von zwei Billionen €.
Das ist übrigens die Höhe der Gesamtschulden in unserem Land.
Würden eine Vermögenssteuer von 5% einführt und dann bei einer Verteilung von 23% auf 4/7 der Einnahmen an die Kommunen abgeführt, dann wären das für Mönchengladbach ca. 71 Millionen € jährlich. Das ist der materielle Hintergrund der Aussage von ver.di, dass „großzügige Steuerentlastungsprogramme für reiche Haushalte, Vermögende und Unternehmen seit dem Jahr 2000 den Gebietskörperschaften dauerhaft drastische Einnahmeverluste beschert haben.“

Der Kollege Meisterling-Riecks hat im Finanzausschuss ausgeführt, dass ja unsere Vorschläge an die Gesetzgebung von Land und Bund im Wesentlichen nicht verkehrt wären. Aber da können wir ja vor Ort nichts machen und wir müssen vor Ort sehen, wie wir klar kommen. Mal abgesehen, dass wir vor Ort mit einer höheren Gewerbesteuer und mit einer Gewinnverteilung von 50:50 bei der Sparkasse locker die ab 2014 fehlenden 6 Millionen Euro rein bekommen könnten, könnten sie, liebe Kollegen von der Ampel auch. überörtlich einiges auf den Weg bringen.
Macht der Kämmerer ja auch schon.

Zum Beispiel wünscht sich unserer Kämmerer – schließlich haben wir ja bald Weihnachten -, dass das Land die Gelder im Stärkungspakt aufstockt.

Seien sie nicht so bescheiden. Wünschen sie nicht. Fordern sie! Werden sie initiativ.

  • Fordern sie die Aufstockung der Gelder im Stärkungspakt, damit keine Kürzung bei einzelnen Kommunen eintritt. Bringt 6 Millionen €.
  • Fordern sie stufenweise Erhöhung des kommunale Anteil am Steuertopf des Landes von zunächst 23,5 % auf 25 %. Macht 700 Millionen € landesweit aus.
  • Fordern sie die Wiedereinführung der Vermögenssteuer. 71 Millionen €. Treten sie dem Bündnis „Vermögenssteuer jetzt“ bei.
  • Überprüfen sie eine Klage gegen das Land NRW. Die Verhältnisse zwischen Neuwied und Rheinland-Pfalz sind nahezu identisch wie die zwischen Mönchengladbach und NRW.

Solange sie mit ihrer Mehrheit im Rat, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel, keine Initiativen starten die gewährleisten, dass durch eine Neuordnung des föderalen Finanzsystems eine nachhaltige und auskömmliche Finanzierung der Kommunen gesichert sind, sind sie nicht glaubhaft.
Die Bürgerinnen und Bürger haben nicht über ihre Verhältnisse gelebt. Ihnen wurden Lasten und Schulden von Bund und Land aufgebürdet.
Es ist richtig, Herr Kuckels, dass kein Staat Geld ausgeben kann, dass nicht von den Bürgerinnen und Bürgern erwirtschaftet und an ihn abgegeben worden ist. Aber sorgen sie und die Ampelmehrheit mit dafür, dass es nicht zu einer weiteren Umverteilung von unten nach oben kommt. Die Kommunen brauchen einen Schutzschirm, nicht die Banken.

Zum Schluss möchte ich zwei Maßnahmen ansprechen.

Eine HSK Maßnahme war die Streichung des Weihnachtsgeldes für Heimkinder.
Sie streichen den Heimkindern das wenige. Gleichzeitig nehmen sie Millionen Euro an nicht ausgegebenen Geldern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche im Haushalt ein.
Dies ist für uns ein kaum noch zu überbietendes Beispiel  für eine unsoziale Haushaltpolitik.

Die zweite Maßnahme betrifft die Stadtbibliothek.
Die Linke hat im Finanz- und Haupausschuss dem Antrag der Erhöhung der Planungskosten für den Neubau der Stadtbibliothek ausdrücklich zugestimmt.
Wir sehen in Abwägung der Kosten für Brandschutzmaßnahmen, energetische Erneuerung und Anbau einerseits und den Kosten für Neubau andererseits keinen großen Unterschied. Hinzu kommt noch, dass ein Neubau auch noch eingebunden werden könnte in die Masterplan Überlegungen für einen Kulturhügel.
Die ist für uns absolut nicht unseriös oder unverantwortlich, wie es andere hier im Rat sehen.
Die Planungen, die politisch gewollt wurden, wurden immer, auch finanzpolitisch, umgesetzt.
Ein so ein schönes Beispiel ist der Mittlere Ring, Bauabschnitt Stapper Weg bis Duvenstraße. 700 Meter lang. 19 Millionen Euro teuer.
Was ist der materielle Kern dieser Straße: Beton und Teer. Und da sagen wir von der Linken ganz klar: Anstatt in Beton und Teer investieren wir lieben in die Köpfe der Menschen in unserer Stadt. Das ist nachhaltiger.

In der Abstimmung wird DIE LINKE gleich den Haushalt 2013, die Haushaltssatzung und die Fortschreibung des HSP ablehnen.

2709/VII
Verlustausgleich EWMG

In der letzten Hauptausschusssitzung haben Sie, Herr Oberbürgermeister, Anmerkungen über die aus ihrer Sicht nicht ganz richtige Berichterstattung einer kleinen örtlichen Zeitung ausgelassen und angekündigt, dass die EWMG dazu Stellung bezieht, die den Ratsmitgliedern auch zugänglich gemacht wird.
Dies ist auch geschehen.

In der Stellungnahme der EWMG wird darauf hingewiesen, dass FWG und DIE LINKE fälschlicherweise von einem Verlustausgleich sprechen.
Unabhängig vom Sachverhalt, auf den ich gleich noch eingehen werde, ist es die Verwaltung, die von einem Verlustausgleich in der Vorlage spricht.
Von daher die Bitte an die Verwaltung, diese Sprach- und Formulierungsproblem mit der EWMG direkt zu klären.

Unabhängig von einer eventuelle dann gefundenen Sprachregelung ist es unstrittig, dass die EWMG die NEW Dividende in Höhe von 5,2 Millionen € nicht in voller Höhe weitergeleitet hat, sondern damit Verlustvorträge aus den Vorjahren ausgeglichen hat.

In diesem Kontext haben wir darauf hingewiesen, dass wir die Wirtschaftlichkeit der EWMG in Frage stellen und es bedauert haben, dass sowohl die Ampel als auch die CDU unsere und die Forderung der FWG nach Überprüfung der Wirtschaftlichkeit mehrfach abgelehnt haben.

Aus diesem Grund werden wir hier den Verlustausgleich an die EWMG 2011 in Höhe von 1,5 Millionen € nicht zustimmen.

2673/VIII
Stellenplan 2013

Wie auch schon in den vorherigen Ausschüssen werden wir den Stellenplan 2013 ablehnen.
In den Diskussionen um den Stellenplan ging es immer um die Aufgabenkritik, mit der ein Wegfall einer Stelle begründet werden sollte.

Wir möchten der Verwaltung und den Ratskolleginnen und Kollegen an dieser Stelle eine andere Aufgabenkritik in Form einer Ausgabenkritik vorschlagen.

Prüfen sie doch einmal bitte, welche Aufträge sie in dieser Ratsperiode im Fachbereich 64 – alles das was mit Grün in dieser Stadt zu tun hat – vergeben haben. Und dann prüfen sie bitte, welche Aufträge vergeben werden mussten, weil sie weder Personal noch Ausrüstung dafür vorbehalten haben.
Sie werden feststellen, dass die Vergabe teurer war als die Arbeit in Eigenregie.

Prüfen sie doch einmal bitte, welche Aufträge sie in dieser Ratsperiode im Fachbereich 60 und 61 – alles was mit Ingenieurleistung, Baubetrieb und Planung in dieser Stadt zu tun hat – vergeben haben. Und dann prüfen sie bitte, welche Aufträge vergeben werden mussten, weil sie das Personal dafür nicht vorbehalten haben. Z. B. Marktplatz Rheydt, über 1 Millionen €. Ca 19 Stellen für ein Jahr Arbeitgeberbrutto in diesem Bereich.
Sie werden feststellen, dass die Vergabe teurer war als die Arbeit in Eigenregie.

Und prüfen sie auch einmal, welche Vergaben sie darüber hinaus gemacht haben mit der Begründung, die Vergabe sei wirtschaftlicher, weil der TVÖD nicht gezahlt werden müsse.
Beispiele finden sie im Reinigungsbereich aber auch beim Wachdienst Museum.
Gegenüber dem Regierungspräsidenten verweisen sie dann im Rahmen des HSG auf eine Einsparung.
In der Realität sind die Löhne so, dass die Arbeitskräfte dann zum Kollegen Müller vom Jobcenter Mönchengladbach gehen und Aufstockung beantragen. Und dann haben wir das Ergebnis, dass die Stadt über die Kosten der Unterkunft zuzahlen muss und damit die Dumpinglöhne der Unternehmer subventioniert.
Es spricht für dieses System, dass der Regierungspräsident nicht gegen eine solche Praxis zur Subventionierung von Unternehmern auf Kosten der Allgemeinheit interveniert.

Einen solchen Stellenplan, der ökonomisch nicht sinnvoll ist und der zu einer weiteren Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen bei der Stadtverwaltung führt, werden wir nicht zustimmen.

2642/VIII-1
Schulentwicklungsplan

Sie beschließen im maßgeblichen Beschlussentwurf diverse OGS Gruppen.
In der Begründung stellen sie fest, dass die Schulverwaltung die Finanzierung derzeit nicht feststellen kann.

Von daher stellt DIE LINKE den folgenden Ergänzungsantrag:

Neuer Punkt 4:
Die finanziellen Mittel für die Einrichtung der OGS-Gruppen sind bereitzustellen.

2612/VIII
Leistungsvereinbarung SKF

Hier haben wir wieder eine Verletzung des Konnexitätsprinzipes durch das Land. Trotz steigender Personalkosten bleibt der jährliche Betrag des Landes bis 2016 unverändert.

Von daher lehnen wir den Beschlussentwurf ab.

2705/VIII
Wahrnehmung von Betreuungen AWO

Ergänzungsantrag letzter Satz:
Eventuell nicht gedeckte Betriebskosten über die 15000 € jährlich sind auszugleichen.

2426/VIII
Leistungsvereinbarung Erziehungsberatung

Ergänzungsantrag vierter Punkt im Beschlussentwurf:
Für alle drei Anbieter ist die Inanspruchnahme der Gleitklausel bei Tariferhöhungen verbindlich.

2755/VIII
Betreuungen SKF

Ergänzungsantrag letzter Satz:
Die dabei anfallenden tatsächlichen Betriebskosten sind zu erstatten.

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