12. Juli 2013   Aktuelles - Allgemeines
Verkaufsoffene Sonntage – so war das nicht gedacht

Ein Landesgesetz sollte die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage in NRW reduzieren. Doch wie sich jetzt abzeichnet, wird es in Mönchengladbach weiterhin bei den bisherigen 17 Anlässen bleiben, zu denen die Geschäfte öffnen dürfen. Möglich soll dies werden, weil einfach einige verkaufsoffene Sonntage in den Stadtteilen zeitgleich stattfinden. „So war das nicht gedacht“, erklärt Ratsherr Bernhard Clasen, „Das Gesetz sollte den Sonntag als arbeitsfreien Tag stärken und so den VerkäuferInnen mehr Zeit für die Familie bescheren. Die geplante Termin-Trickserei bringt den Kindern aber keine einzige Stunde mehr mit Mama und Papa. Dies Spiel werden wir nicht mitmachen und im Rat gegen diesen Vorschlag stimmen.“

 

DIE LINKE hat immer wieder betont, dass verkaufsoffene Sonntage keinen Cent mehr in die Kassen der Geschäfte bringen. „Was am Sonntag ausgegeben wird, wird eben an den restlichen Tagen nicht ausgegeben. Wer aber seinen Laden am Sonntag zu lässt, verliert Umsatz an die Konkurrenz. Für größere Läden ist der zusätzliche Personalaufwand gering, sie zwingen ihren meist zu Dumping-Löhnen arbeitenden MitarbeiterInnen einfach einen Arbeitstag mehr auf. Die kleineren Läden aber sind gezwungen, dieses Spiel mitzumachen und so stehen dann Familienangehörige hinter der Ladentheke“, sagt Clasen, „Da zeigt sich doch, wie familienfeindlich verkaufsoffene Sonntage sind.“

 

Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 01.12.2009 beschlossen, dass ein bloßes wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstellen und ein alltägliches Shopping-Interesse potenzieller Kunden nicht genügt, um Ausnahmen von dem verfassungsgemäßen Schutz der Arbeitsruhe zu machen. Vielmehr hat das BVerfG festgelegt, dass für verkaufsoffene Sonntage eine Sachbegründung genannt und ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden muss. An dieser Auflage scheiterte schon einmal 2012 auf Nachfrage der LINKE in der Bezirksvertretung Nord die Verabschiedung der verkaufsoffenen Sonntage und konnte erst später nachgeholt werden.

„Wenn aber jetzt durch die Terminbündelung deutlich wird, dass die Feste und Aktionen mit ihren bisherigen Terminen beliebig sind, dann ist es eindeutig, welches Interesse den Ausschlag gibt“, so Clasen, „So wird es sicher keine Beratungsvorlage geben, die dem BVerfG-Urteil gerecht wird. Ich sehe gute Chancen, so doch noch dem Gedanken des Gesetzes gerecht zu werden und die verkaufsoffenen Sonntage doch noch zu reduzieren. Wenn es nach uns ginge, könnten wir gerne ganz darauf verzichten.“

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