23. August 2013   Aktuelles - Allgemeines
Klare Regeln auch fürs Stadtwappen

Wenn BürgerInnen und Organisationen sich mit ihrer Stadt identifizieren ist, das eine gute Sache. Und wenn sie dazu das Stadtwappen verwenden, dann ist das eigentlich eine willkommene Werbung. Doch nicht in jedem Kontext ist das Wappen gerne gesehen und so hat die Stadt auch das Recht,die Nutzung zu verweigern. „Doch wie sind die Regeln, dass wollte unsere Fraktion mal wissen“, erzählt Ratsherr Bernhard Clasen, „Und das Ergebnis verwunderte uns sehr, die Verwaltung nimmt zwar eine Einzelfallprüfung vor, aber feste Kriterien gibt es nicht.“

 

Deswegen hat die Linksfraktion nun einen Antrag eingebracht, dass eine Wappensatzung erstellt wird. „Uns geht es nicht um mehr Bürokratie“, erklärt Clasen, „Aber die BürgerInnen und Organisationen haben ein Anrecht darauf, dass die Vergabe nach erkennbaren Richtlinien stattfindet. Und wir sind der Meinung, die Nutzung des Wappens sollte Parteien grundsätzlich verboten werden. Diese haben vielfältige andere Möglichkeiten sich mit der Stadt sichtbar zu identifizieren.“

 

Ansonsten stellt der Antrag der Linken keine konkreten Regeln auf, sondern die Verwaltung soll diese erarbeiten und dann auch eine Liste über die vergebenen Nutzungsgenehmigungen führen. „Wir hoffen so auch die anderen Fraktionen mit ins Boot zu holen, so dass wenigstens etwas in Gang kommt“, sagt Clasen, „Aber in der Begründung haben wir unsere Vorstellungen detailliert aufgelistet. So würden wir die Vergabe gerne nur noch bis auf Widerruf erfolgen lassen und den BürgerInnen, die das Wappen zum Beispiel in Sozialen-Netzwerken als Profilbild nutzen wollen, wenig Hürden aufbürden.“

Weiteres zum Hintergrund:

Die rechtspopulistische Partei Pro NRW nutzte das alte und neue Stadtwappen in ihrem Facebook Profil des Kreisverbandes Mönchengladbach. DIE LINKE setzte den Oberbürgermeister hiervon in Kenntnis und die Verwaltung untersagte diese Nutzung. In diesem Zusammenhang fiel dann auf, dass zum Beispiel einer Onlinezeitung die Nutzung des Wappens zur Illustration der städtischen Pressemitteilungen verboten wurde. Andererseits ist der Jungen Union die Nutzung für deren Webseite gestattet.

So erschienen die Kriterien sehr willkürlich und es gibt bis 2004 nicht einmal eine Liste der erteilten oder versagten Genehmigungen. Und auch die Liste seit 2004 wurde bisher nicht vorgelegt.

Hier gibt es den Antrag als PDF

UPDATE: Über die neue Entwicklung lesen sie hier weiter.

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