27. Juli 2014   Aktuelles - Allgemeines
Unnötiger und kostenintensiver Bauauftrag für Übergangswohnheim Eickener Str. 578?

Im Zusammenhang mit den Planungen des Landes NRW, im ehemaligen JHQ eine Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen zu bauen, wurde mehrfach gesagt, dass die Stadt Mönchengladbach in diesem Fall keine oder nur sehr wenige weitere Plätze für AsylbewerberInnen anbieten muss. Es wurde in Aussicht gestellt, dass die maroden Sammelunterkünfte geschlossen werden können und der geplante Neubau an der Eickener Straße überflüssig wird. Deswegen zeigt sich die Fraktion DIE LINKE verwundert, dass seit dem 02.07.2014 auf der Webseite der Stadt Mönchengladbach die öffentliche Ausschreibung „Neubau Übergangswohnheim Eickener Str. 578“ veröffentlicht ist.

 

„Alle in der Verwaltung mit der Planung des Neubaus beauftragten Personen werden auch über die Planungen des Landes informiert sein. Hier wird sicher nicht aneinander vorbei gearbeitet.“, sagt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Vielmehr scheinen Informationen vorzuliegen, die der Öffentlichkeit fehlen. Nun ist die Frage, ob das Land sein Vorhaben eingestellt hat oder ob Mönchengladbach trotz Erstaufnahme Plätze für AsylbewerberInnen vorhalten muss? Solche Informationen gehören kommuniziert, deswegen haben wir eine entsprechende Anfrage gestellt.“

 

DIE LINKE betont in diesem Zusammenhang noch mal ihre Ablehnung zu dem Neubau an der Eickener Straße. „Natürlich sind die derzeitigen Sammelunterkünfte in einem menschenunwürdigen Zustand und gehören sofort dicht gemacht.“, erklärt Schultz, „Aber unsere Antwort ist nicht eine neue Sammelunterkunft. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Stadt die AsylbewerberInnen auch auf dem freien Wohnungsmarkt unterbringen kann. Dies vermeidet eine Ghettoisierung, und wie wir aus anderen Städten wissen, kann es sogar kostengünstiger sein. Für diesen Weg fehlt es aber leider am politischen Willen.“

 


Betrifft: Öffentliche Ausschreibung (VOB) für Neubau Übergangswohnheim Eickener Str. 578

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiners,
sehr geehrter Herr Wurff,
sehr geehrter Herr Schnaß,

auf der Webseite der Stadt Mönchengladbach ist seit dem 02.07.2014 die öffentliche Ausschreibung „Neubau Übergangswohnheim Eickener Str. 578“ online. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Die Verwaltung hat mehrfach öffentlich erklärt, dass das Land NRW überlegt, auf dem Gebiet des ehemaligen JHQ eine Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen zu bauen. In den letzten Veröffentlichungen wurde davon gesprochen, dass dies als sehr wahrscheinlich gilt. Weiter wurde mehrfach gesagt, dass dadurch die Stadt keine oder bis maximal 160 weitere Plätze für AsylbewerberInnen bereithalten muss. Somit wurde mitgeteilt, dass im Falle der  Erstaufnahmeeinrichtung des Landes die derzeitigen Sammelunterkünfte geschlossen werden können und auf den Neubau Eickener Str. 578 verzichtet werden könnte.
Hat die Verwaltung inzwischen Informationen zur  Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, dass diese nicht kommen wird? Wenn ja: Wieso wurde dies nicht kommuniziert? Wenn nein: Liegen neue Informationen vor, dass die Stadt weiterhin Plätze im größeren Umfang für AsylbewerberInnen bereit stellen muss und warum wurde diese Information nicht weitergegeben?
Bitte schildern Sie in diesem Zusammenhang, wie die derzeitigen Planungen zu den Sammelunterkünften aussehen, diese bitte mit einem Zeitplan.

2) Ausgeschrieben ist ein Bauauftrag „Neubau Übergangswohnheim“ mit Erd-, Mauer- und Betonarbeiten. Somit muss die Bauplanung durch einen Architekten bereits geleistet sein. Wann wurde die Bauplanung ausgeschrieben? Wann wurde der Auftrag im Vergabeausschuss beschlossen? Können Sie uns bitte die Bauzeichnungen der Außenansicht sowie die Grundrisse für jedes Stockwerk zukommen lassen?

3) Die Ausschreibung wurde am 02.07.2014 veröffentlicht, die Angebotsfrist ist der 04.08.2014, und die Zuschlagsfrist ist der 14.09.2014. Die Ausführungsfrist ist mit Sept./Okt. 2014 angegeben. Ist es realistisch, dass der Baubeginn so kurz nach der Zuschlagsfrist liegt? Ist die Ausführungsfrist so zu verstehen, dass der Bau noch dieses Jahr fertig wird? Wenn nein: Was genau wurde hier ausgeschrieben und wie ist der weitere Zeitplan für den Bau?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

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