04. September 2014   Aktuelles - Allgemeines
Bima will JHQ verkaufen, DIE LINKE will „Besitz Nachweis“

Die unerwartete Meldung, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) nun das Gelände des ehemaligen JHQ an die Stadt Mönchengladbach verkaufen will kommentiert der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Torben Schultz, mit den Worten: „Jetzt schlägt es aber 13!“

Grund für die etwas ungehaltene Äußerung ist der Zweifel der Linken, dass die Bima überhaupt rechtmäßig Eigentümer des Geländes ist. Um dies zu klären muss weit in der Geschichte zurück geblättert werden, bis zum Deutschlandvertrag.

 

Klar geregelt ist, dass Deutschland die Kosten für beschlagnahmte Liegenschaften übernimmt, dies gilt zumindest bis kurz nach der Eröffnung des JHQ. Ab dem 30.06.1954 wurde das dann laut Vertrag anders geregelt. Somit wären auch laut Schultz Entschädigungen hinfällig.Letztlich sei der Deal, wie er sagt: „Der Bund zahlt, der Bund bekommt zurück. Die Alliierten haben nur die Pflichten, die sich aus dem Truppenvertrag ergeben, was aber die  Liegenschaften nicht betrifft. Der Artikel 4 des Deutschlandvertrag nahm in Kauf, dass jegliche Liegenschaften weiter nach Besatzungsrecht von den Alliierten genutzt werden konnten. Lediglich den Willen zu einvernehmlichen Lösungen hatten die Alliierten unterschrieben.“

 

Deswegen hat DIE LINKE soweit keine offenen Fragen.

Was aber sehr wohl noch ungeklärt ist, sind die Besitzverhältnisse des Rheindahlener Wald im Jahr 1952. War das Gelände städtisch? Und wenn ja, welche Stadt? Das alles war vor der Gebietsreform. Oder war das Gebiet in Privatbesitz? „Egal wem es damals gehörte, ob jemanden Privates oder der Kommune, der Bund hätte damals Entschädigungen zahlen müssen“, meint Schultz, „Sind diese Gelder geflossen? Wir wissen das nicht.“

Deswegen will DIE LINKE nun wissen, ob Entschädigungszahlungen an Kommune oder Private Besitzer geflossen sind. Und wenn ja, in welcher Höhe? Weiter müssen die damaligen Verträge offen gelegt werden, nur so ist zu klären, ob es Formulierungen im Vertrag gibt, die die Rückgabe regeln.

„Ich wollte diese Fragen so nie Stellen“, erklärt sich Schultz, „Aber wenn die Bima nun diesen Weg des 'Druck ausüben' einschlägt, dann müssen sie ihren Besitzanspruch auch bis ins letzte Detail offen legen!“

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