25. September 2014   Aktuelles - Allgemeines
Kinder- und Jugendarbeit sichern

Jetzt neuen Jugendförderplan mit dynamischer Anpassung aufstellen!

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet Kommunen zur Entwicklung eines Förderplans auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung. Dieser muss jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben werden. Zentrales Anliegen des Jugendförderplans soll dabei die finanzielle Absicherung der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit sein. „Damit hat durch die Steigerungen der Personal- und Sachkosten über die letzten fünf Jahre de facto eine Kürzung stattgefunden.“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Diese wollen wir nun ausgeglichen wissen und fordern für die kommenden sechs Jahre eine dynamische Erhöhung zur Anpassung an die realen Kosten.“

 

DIE LINKE befürchtet, dass ohne ihren Antrag noch nicht mal die gesetzlich vorgeschriebene Neuaufstellung stattfinden wird. Der Grund dafür liegt in zwei seit fünf Jahren unbesetzten Stellen. „Der alte Dezernent schien der Auffassung zu sein, die Arbeit könne durch die Zuständigen für den Freizeitstätten-Bedarfsplan erledigt werden.“, meint Schultz, „Wir können aber nicht erkennen, dass das funktionierte. Deswegen fordern wir auch die sofortige Besetzung dieser Stellen.“

 

 


Der Antrag Jugendförderplan als PDF

 

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