26. September 2014   Aktuelles - Allgemeines
Verdient die Stadt am Kleidergeld der Asylbewerber?

Im Hauptausschuss am 25.09.2014 kam DIE LINKE über eine Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Torben Schultz dahinter, dass die Stadt bei den Geldleistungen an die AsylbewerberInnen pauschal 22,50 Euro einbehält. Grund dafür ist, dass das Deutsche Rote Kreuz (DRK) über die Kleiderkammer die Versorgung sicherstellt. Gleichzeitig gestand Dezernent Dr. Gerd Fischer aber auch ein, dass beim DRK von dem einbehaltenen Geld gar nichts ankommt. „Das Gehörte vermittelt mir, die Stadt behält Geld für eine Leistung ein, die jedem/r Bedürftigen eh zur Verfügung steht. Da bietet das DRK ein für viele wichtiges Angebot, und die Stadt rechnet es bei den Asylbewerbern ab, um so ihren Haushalt zu konsolidieren.“, meint Schultz, „Das hat was von Abkassieren bei den Schwächsten und Wehrlosesten.“

 

Verschärfend kommt die Aussage Dr. Fischers hinzu, das DRK könnte derzeit noch problemlos den Bedarf an Kleidung decken. Nach Informationen der Linken scheint es durch die unerwartet hohe Flüchtlingszahl Engpässe zu geben. „Wir freuen uns sehr, wenn nun andere Organisationen aushelfen und natürlich wäre es sinnvoll, auch alle MönchengladbacherInnen zum Helfen aufzurufen.“, sagt Schultz, „Aber entweder funktioniert diese Hilfe kostenneutral für die Stadt, dann muss das Geld ausgezahlt werden. Oder aber das bei den Asylbewerbern einbehaltene Geld muss in die Unterstützung der helfenden Vereine fließen. Dann hat die Stadt aber darüber eine Verantwortung, dass die Kleiderversorgung für ALLE funktioniert, also auch für Übergrößen, Kinder und was es sonst noch an Sonderanforderungen gibt.“

 

Letztendlich ist es für die Linksfraktion unproblematisch, wenn die Stadt zum Beispiel die Nebenkosten nicht auszahlt, was im Hauptausschuss auch Erwähnung fand. Dabei werden aber entstandene Kosten direkt von der Stadt beglichen. Genauso ist bekannt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Sachleistungen bevorzugt und die Kleidungsversorgung über Gutscheine im §3(1) AsylbLG explizit erwähnt wird. Deswegen wird rechtlich wenig gegen die Verwaltungspraxis einzuwenden sein. Moralisch ist es aber nicht hinnehmbar, etwas abzurechnen, was es so oder so gibt. Und da das einbehaltene Geld nicht den Organisationen zugute kommt, die die Kleiderversorgung übernehmen, fordert DIE LINKE nun, ab sofort das einbehaltene Kleidergeld auszubezahlen.

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