07. November 2014   Aktuelles - Allgemeines
Mönchengladbacher Opposition gegen Freihandelsabkommen TTIP

Gerne geben wir an dieser Stelle eine Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach vom 07. November 2014 weiter, darin geht es um einen gemeinsamen Antrag der auf Initiative der Grünen zustande kam:

Für die kritischen Köpfe im Lande ist klar: Die Verhandlungen mit den USA über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) müssen gestoppt werden. Etliche Vertragspunkte (beispielsweise das Investor-Staat-Schiedsverfahren oder die Regelungen zur regulatorischen Kooperation) höhlen die Demokratie und den Rechtsstaat aus. Zu befürchten ist insbesondere, dass durch das Abkommen in intransparenten Verhandlungen Arbeits-, Sozial-, Umwelt-, Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards gesenkt sowie öffentliche Dienstleistungen (z. B. Wasserversorgung) und Kulturgüter dereguliert werden.

 

Wenn aber der Rechtsstaat durch die Einführung einer Paralleljustiz in einem Doppelstaat unterminiert werden soll, ist auch die Politik in Mönchengladbach um ihre Haltung gefragt. Immerhin sollen US-amerikanische Unternehmen das Recht erhalten, Schadensersatz einzuklagen, wenn sie meinen, dass ihnen aufgrund von Gesetzen oder Maßnahmen der EU oder einzelner EU-Mitgliedsstaaten Verluste entstanden sind. Erst unlängst hat der US-amerikanische Mineralölkonzern Exxon Mobil die Konzession für ein potenzielles Gas-Abbaugebiet (per „Fracking“) in NRW verlängert, zu dem auch die Region Mönchengladbach gehört.

 

Hintergrund: Das Recht auf Schadensersatz, das ausgehandelt werden soll, kann nämlich auch Gesetze betreffen, die im Interesse des Gemeinwohls erlassen wurden, etwa zum Umwelt- und Verbraucherschutz. Anstelle öffentlicher Gerichte fällen aber größtenteils geheim tagende Schiedsgremien die Entscheidung über Schadensersatzzahlungen, die der Steuerzahler begleichen muss.

Wie beim TTIP stehen diese so genannten Investorenschutzregeln auch beim gleichermaßen umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta der EU mit Kanada teilweise in Konflikt zum deutschen Grundgesetz und auch zu EU-Vorschriften. Zu diesem Schluss war jetzt der Rechtwissenschaftler Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen) im Rahmen einer Untersuchung zu Ceta gekommen. Darin heißt es weiter, dass einzelne Teile des Vertrags für ungültig erklärt werden können. Sie sind offenbar nicht mit europäischem oder deutschem Recht in Einklang zu bringen. Dies dürfte gleichermaßen für das TTIP-Abkommen gelten.

Die Grünen-Fraktion in Mönchengladbach stellt vor diesem Hintergrund zusammen mit der Fraktion „Die Linke“ in diesem Zusammenhang für die nächste Ratssitzung am 20.11.2014 einen Antrag, in dem die Stadt Mönchengladbach aufgefordert wird, sich in einer Resolution an die EU sowie die Bundes- und die Landesregierung zu wenden. Die klare Forderung: Die genannten Ebenen sollen sich uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einsetzen.

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